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ALAG Auto-Mobil - Mahnbescheide, Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll legt Widerspruch ein

(openPR) Anleger der ALAG sollten mit Hilfe eines Rechtsanwalts Widerspruch gegen die Mahnbescheide des Mahngerichts Hamburg einlegen.

Die Anleger der ALAG, die in der letzten Zeit von einem Rechtsanwalt und einem Inkassounternehmen Mahnschreiben erhalten haben, werden derzeit mit gerichtlichen Mahnbescheiden durch die ALAG überzogen. Die Anleger sollten sich dringend beraten lassen, ob es Sinn macht, gegen die Mahnbescheide Einspruch einzulegen.

Bei einem Mahnbescheid prüft das Gericht nicht, ob die Forderung der ALAG wirklich zusteht. Es prüft nur, ob die Formalitäten eingehalten sind. Den Anlegern der ALAG können Schadensersatzansprüche zustehen, die sie den Forderungen der ALAG entgegenhalten können. Der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der eine Vielzahl von ALAG Geschädigten vertritt meint: "Es wurden bereits Widersprüche gegen die Mahnbescheide eingelegt, weil die Anleger nicht richtig aufgeklärt wurden. In dem Gerichtsverfahren werden nun den Forderungen der ALAG Schadensersatzansprüche entgegengehalten." Anleger der ALAG, die falsch beraten und nicht über die Risiken aufgeklärt wurden, haben gute Aussichten, eine Klage gegen die ALAG zu gewinnen.

Anlegern der ALAG ist zu empfehlen, umgehend einen Widerspruch prüfen zu lassen. Laufen die Fristen ab, ohne dass etwas gegen den Mahnbescheid unternommen werden, wird dieser rechtskräftig und ist später durch einen Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dies sollte unbedingt verhindert werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/alag-auto-mobil-ag-cokg

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