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Pauly Biskuit AG – Hilfe für Anleger

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Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zur Pauly Biskuit AG.
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zur Pauly Biskuit AG.

(openPR) Befindet sich die Pauly Biskuit AG in Schwierigkeiten? Die Anzeichen dafür mehren sich. Die Anleger der Pauly Biskuit AG warten darauf, dass Zinsen, die seit Mitte Januar fällig sind, an sie ausgezahlt werden. Die Übernahme durch einen Schweizer Investor ist nach Informationen der Fachpresse gescheitert. Es wird sogar über eine bevorstehende Insolvenz der Pauly Biskuit AG spekuliert. Von Seiten des Unternehmens gibt es keine Stellungnahme hierzu.



Die Pauly Biskuit AG, ein Dessauer Gebäckhersteller, brachte im Jahr 2010 eine Schuldverschreibung mit 5 Jahren Laufzeit und 7,5 % p.a. Zinsen auf den Markt (Wertpapierkennnummer: A1A6AJ). Am 18.01.2012 waren Zinszahlungen fällig. Nach über 30 Tagen sind diese Zinsen nach wie vor nicht an die Anleger der Pauly Biskuit-Schuldverschreibung ausgezahlt worden. Damit wären die Anleger ausweislich des Prospekts berechtigt, außerordentlich zu kündigen.

Dem Onlinefachmagazin anleihen-finder gegenüber äußerte sich die Pauly Biskuit AG dahingehend, dass die Zinszahlungen noch nicht abgeschlossen seien und man bemüht sei, die Zinszahlungen in den nächsten Wochen vorzunehmen. Für die Anleger beginnt jetzt eine Zitterpartie, ob sie ihre Auszahlungen erhalten oder nicht. Das Unternehmen selbst stellt auf seiner Internetpräsenz keinerlei Informationen für die Anleger der Pauly Biskuit-Schuldverschreibung zur Verfügung.

Diese Haltung der Pauly Biskuit AG dürfte das Vertrauen der Anleger nicht gerade verstärken. Zumal sich die Gerüchte, dass der Gebäckhersteller finanziellen Probleme hat, nicht verstummen wollen. Zwar räumt die Pauly Biskuit AG ein, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein Liquiditätsengpass bestehe. Einen Insolvenzantrag habe die Pauly Biskuit AG aber nicht gestellt. Das Onlinemagazin anleihen-finder berichtet, dass die Pauly Biskuit AG nur noch gegen Vorkasse beliefert werden würde.

Anleger, die in dieser heiklen Situation professionelle Unterstützung wünschen, sollten sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Anleger, die jetzt außerordentlich kündigen wollen, können so Fehler, die die Kündigung unwirksam machen könnten, vermeiden. Auch sollten Anleger der Pauly Biskuit-Schuldverschreibung darüber Bescheid wissen, dass eine außerordentliche Kündigung nur solange möglich ist, wie die Pauly Biskuit AG mit den Zinszahlungen in Verzug ist. Anleger, die jetzt aussteigen wollen, sollten sich beeilen.

Weiterlesen unter:
Pauly Biskuit AG Infoportal http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/pauly-biskuit-ag

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