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Steuern sparen mit Immobilien

27.02.201211:22 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Steuern sparen mit Immobilien
Ihr freundliches Maklerbüro in Dortmund
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(openPR) Dr. Hetmeier Immobilien empfiehlt vermietete Immobilien und Baudenkmäler als seriö-ses Steuerspar-Modell

Wer zahlt schon gerne Steuern? Vermögende Deutsche entwickeln bekanntlich viel Energie, wenn es darum geht, Steuern zu sparen und dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen. Doch manche der von der Finanzindustrie angedienten Steuerspar-Modelle schrieben in den vergangenen Jahren tiefrote Zahlen. Geschlossene Immobi-lien-Fonds, Beteiligungen an Container-Schiffen, Film- und Medien-Fonds hatten oft kein durchdachtes Konzept. Sie bescherten Anlegern nicht nur steuerlich hohe Verluste. Mancher Initiator musste gar den Gang zum Insolvenzrichter antreten. Für die Anleger blieb meist nicht viel übrig. Klassische Investments in Form von Zinshäusern und ver-mieteten Eigentumswohnungen geraten daher als seriöses Instrument zur Steuer-Optimierung wieder stärker in den Focus.



"Eine Immobilie zur Kapitalanlage sollte sich auch vor Steuern rechnen. Wenn das ge-währleistet ist, darf man sich über viele Optionen freuen, die das Steuerrecht dem Grundeigentümer anbietet, um seine Steuerlast zu senken", meint Maklerin Dr. Marita Hetmeier aus Dortmund. "Wer mit Immobilien Steuern sparen möchte, sollte sich aller-dings mit den Grundzügen der Besteuerung von Immobilieneinkünften vertraut machen. Das ist weniger kompliziert als viele annehmen", sagt Dr. Hetmeier und nimmt Anlegern die Angst vor dem oft gescholtenen deutschen Steuerrecht.

"Im Grunde ist es ganz einfach. Mit einer vermieteten Immobilie erzielen Sie Mietein-nahmen, die Sie versteuern müssen. Gegen Ihre Einnahmen rechnen Sie Ihre Ausga-ben. Die heißen im Steuerecht Werbungskosten. Dazu gehört etwa die Abschreibung auf die Gebäudeanschaffungskosten, bei gebrauchten Immobilien etwa achtzig Prozent des Kaufpreises, die auf vierzig oder fünfzig Jahre, sprich: mit 2 oder 2,5 Prozent abge-schrieben werden können. Ferner kann der Anleger die jährlichen Schuldzinsen zur Fi-nanzierung der Immobilie geltend machen sowie Erhaltungsaufwendungen, also Reno-vierungskosten, die ihm im Veranlagungsjahr für die Immobilie entstanden sind. Wenn die Ausgaben höher sind als die Mieteinnahmen, entsteht ein negatives Einkommen. Diese negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können in der Steuererklä-rung von anderen Einkunftsarten abgezogen werden und vermindern so das Arbeitsein-kommen oder Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit."

Besonders interessant seien Sonderabschreibungen, wie sie das Steuerrecht etwa für Baudenkmäler vorsehe. "Investitionskosten für eine denkmalgerechte Renovierung kön-nen nach Bescheinigung des Denkmalamtes auf zwölf Jahre mit neun Prozent per anno in den ersten acht Jahren und sieben Prozent in den folgenden vier Jahren abgeschrie-ben werden. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie hochwertig renoviert und seine Kosten so auf zwölf Jahre verteilt, mindert seine Steuerlast gleichmäßig und spürbar und kann nach Ablauf der Sonderabschreibung die Immobilie steuerunschädlich verkau-fen. Das ist eine grundsolide Sache und für Anleger mit hoher Steuerlast sehr lukrativ."

Copyright: Dr. Hetmeier Immobilien, Dr. Marita Hetmeier

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