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Wohnungsvermittlung durch Makler: Wer zahlt die Provision?

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Ihr freundliches Maklerbüro
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(openPR) Dr. Hetmeier Immobilien in Dortmund arbeitet nach dem Bestellerprinzip

In knapp einem Drittel der Fälle müssen bei Neuvermietungen Wohnungsmieter Provision an einen Immobilienmakler zahlen. Die Höhe der Provision ist im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt. Zulässig sind zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Namentlich in den begehrten citynahen Wohnanlagen prosperierender deutscher Großstädte sind es meist die Mieter, die den Makler zahlen. Hinzu kommt oft noch eine Sicherheitsleistung an den Vermieter. Diese kann bis zu drei Monatsmieten betragen. Das macht einen Wohnungswechsel für Mieter teuer. Ohnehin ziehen die Mieten in deutschen Großstädten derzeit kräftig an.



Hamburg hat vor einigen Wochen Abhilfe angekündigt. Im Bundesrat soll eine Gesetzesinitiative eingebracht werden, um die Position der Wohnungssuchenden zu verbessern. Kernstück der Hamburger Initiative soll die Einführung des sog. Bestellerprinzips sein. Wenn der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung seiner Wohnung beauftragt, soll er und nicht mehr der Mieter die Provision an den Makler entrichten.

„Im Grundsatz ist das eine vernünftige Sache. Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen“, meint Dr. Marita Hetmeier vom Dortmunder Maklerbüro Dr. Hetmeier Immobilien. „Ich erhalte schon jetzt in den meisten Fällen meine Vermittlungsprovision vom Vermieter. Wir haben in Dortmund nach wie vor einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt. In vielen Lagen lässt sich die Maklerprovision nicht auf den Mieter abwälzen. Die Vermieter wissen das und akzeptieren, dass sie meine Provision aus ihrer eigenen Tasche zahlen müssen.“

Es gebe aber auch den umgekehrten Fall: „Ich habe zunehmend Anfragen von solventen Mietinteressenten, die in den bevorzugten Dortmunder Wohnlagen, etwa im Kreuzviertel oder im Klinikviertel eine schicke Altbauwohnung suchen und nicht die Zeit haben, sich selbst um die Wohnungssuche zu kümmern. In diesen Fällen fordere ich die Provision vom Mieter, wenn ich eine passende Wohnung für ihn finde und es zum Vertragsschluss kommt. Der Mieter hat mich bestellt. Er hat mit mir einen Maklervertrag abgeschlossen. Er muss mich deshalb auch bezahlen.“

Die Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung kann nach Einschätzung von Dr. Hetmeier Immobilien dazu beitragen, den Wohnungsmarkt einfacher und transparenter zu machen. Deshalb sei der Vorschlag aus Hamburg erwägenswert. Eines könne die angekündigte Gesetzesinitiative allerdings nicht: „Den Mangel an preiswertem Wohnraum in den begehrten urbanen Wohnlagen wird das Bestellerprinzip nicht beheben.“

Dr. Marita Hetmeier
Dr. Hetmeier Immobilien Dortmund

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