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Kostenfreie Erstbewertung MPC Rendite-Fonds Leben plus VII Gmbh & Co. KG möglich

(openPR) Falschberatung MPC Rendite-Fonds Leben plus VII Gmbh & Co. KG? Handlungsmöglichkeiten, kostenfreie Erstbewertung möglich!


Kostenfreie Erstbewertung durch Zusendung des Fragebogens möglich!


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser vertritt bereits bundesweit mehr als 80 Anleger die sich an diesem Lebensversicherungsfonds beteiligt haben.



Mehrheitlich wurden die Beteiligungen von Banken und Sparkassen vertrieben.

Bereits die Verheimlichung von Vertriebsprovisionen (Kick Backs) führt nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einem hundertprozentigen Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung.

Der Anleger erhält sein Beteiligungskapital abzüglich der bereits erhalten Ausschüttungen zurück. Zudem wird der Anleger von sämtlichen unmittelbaren und mittelbaren Nachteilen der Beteiligung freigestellt.

Besonders erwähnenswert ist der Umstand, dass der geschädigte Anleger zusätzlich neben dem Beteiligungskapital auch den entgangenen Zinsgewinn geltend machen darf, der dadurch entstanden ist, dass der Anleger das gebundene Kapital nicht anderweitig gewinnbringend anlegen konnte.

Aktuell hat das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 24.11.2011, z.B. für den Zeitraum bis 2007 eine allgemein übliche Rendite von 5-7 % angenommen. Das Oberlandesgericht München schätzt gemäß § 287 ZPO die zum damaligen Zeitraum allgemein übliche Rendite auf Grundlage der erzielbaren Renditen für langjährige Bundesschatzbriefe.

Die bereits erwähnte günstige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes basiert auf der sog. anleger- und objektgerechten Anlageberatung. Das bedeutet, dass der Anleger vollständig und zutreffend über sämtliche Risiken und Nachteile sowie produktspezifischen Besonderheiten aufzuklären ist. Darüber hinaus schuldet der Anlageberater eine Geeignetheitsprüfung, muss also prüfen, ob die von ihm ins Spiel gebrachte Kapitalanlage mit den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und den Anlagezielen und Anlageerfahrungen des Anlegers übereinstimmt.

Vor diesem Hintergrund hätte insbesondere über folgende Punkte aufgeklärt werden müssen:

Es liegt eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Risiken vor, die insbesondere das Risiko des Totalverlustes beinhaltet. Die Beteiligung ist für sicherheitsbewusste Anleger ungeeignet. Die Bewerbung der Kapitalanlage als für die Altersvorsorge geeignet ist fehlerhaft.

Britische Lebensversicherungen unterscheiden sich grundlegend von deutschen Lebensversicherungen. Es handelt sich um risikoreiche Spekulationsgeschäfte.

Keine zutreffende und transparente Information und Darstellung über das Wiederauflebens der Einlagepflicht.

Die versprochen Ausschüttungen stellen in rechtlicher Hinsicht keine Rendite, sondern eine Schmälerung des Kapitalkontos des Anlegers, dar. Dadurch wird das Risiko des Wiederaufleben der Einlagepflicht begründet, über welches, die von Seiten der Anwaltskanzlei Eser vertretenen Anleger, nicht informiert worden sind.

Nach den Allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen im Handelsgesetzbuch, § 172 IV HGB ff., müssen Kommanditisten im Falle der Insolvenz und Liquidation der Beteiligungsgesellschaft, die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückgewähren.

Die hohe Fremdkapitalquote von bis zu 80 % steigert das Risiko des Totalverlustes der Einlage übermäßig. Steigen nämlich die Kapitalkosten über die erwirtschafteten Renditen, kann die Bank den Kredit kündigen und die Policen verwerten. Die Folge ist, dass die Beteiligungsgesellschaft wertlos wird. Ein Totalverlust für die Anleger ist die unmittelbare Folge.

Zudem liegen nach Auffassung von RA und FA Eser mehrere Prospektmängel vor, auf die sich ebenfalls der Anleger im Rahmen eines Schadensersatzprozesses berufen kann.

http://www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen-Lebensversicherungsfonds%20I.pdf

Über den eigens angefertigten Fragebogen besteht für den ratsuchenden Anleger die Möglichkeit, sich mit Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser in Verbindung zu setzen und sich zunächst unverbindlich und kostenfrei über etwaige Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Privatdozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW)

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