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Kölner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen weltweit gesuchten Graffitisprayer ein

23.12.201119:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kölner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen weltweit gesuchten Graffitisprayer ein
RA Dr. Gau
RA Dr. Gau

(openPR) Weit über ein Jahr ermittelte die Bundespolizei Köln gegen den weltweit gesuchten Graffitisprayer FOIM, durchsuchte Wohnungen, observierte Personen, wertete Tausende Daten aus und war sich am Ende ihrer Sache so sicher, dass sogar eine Pressekonferenz abgehalten wurde, um den Triumph der Öffentlichkeit zu präsentieren. Allerdings haben die Beamten die Rechnung wohl ohne den Wirt gemacht, denn die Staatsanwaltschaft Köln stellte das Strafverfahren nun ein. Nach den zahlreichen Presseberichten in überregionalen Zeitungen ein überraschendes Ergebnis.

„Die von der Polizei veröffentlichten Pressemitteilungen spiegelten eher ein Wunschdenken als die Realität wieder“, so der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Dr. Patrick Gau aus Dortmund. Er ist auf die Verteidigung von Sprayern spezialisiert, hat bundesweit bereits in weit über hundert Städten Sprayer vor Gericht verteidigt. „Graffiti-SoKos verfahren immer nach Schema F: Ein Graffitiname wird immer nur von derselben Person gesprüht. Dass durch eine solche pauschale Zuordnung schnell Hunderte Verfahren „aufgeklärt“ werden, ist kein Wunder. Das geht aber an der Wirklichkeit vorbei.“ Selbst der Schaden und sogar die Größe der jeweiligen Grafftis seien geschätzt worden. Hierdurch wurde auf dem Papier eine immense Schadenssumme geschaffen, die bei näherer Überprüfung „wie eine Seifenblase zerplatzt ist“, so der Fachanwalt für Strafrecht.

Video:
Anwaltskanzlei Dr. Gau - Dortmund

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