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LG Berlin spricht Medienfondsanleger Schadensersatz zu

(openPR) Ein Anleger des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) darf aufatmen, nachdem er vor dem LG Berlin in dem Urteil vom 23.09.2011 (Az. 38 O 16/11) mit seiner Schadensersatzklage gegen die Berliner Bank Erfolg hatte. Das LG Berlin sah den Schadensersatzanspruch des Klägers für begründet an, da die Bank ihre Aufklärungspflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt hatte, in dem sie den Kläger nicht darauf hinwies, dass sie von der Fondsgesellschaft eine Provision in Höhe von 8 % für die Vermittlung der Anteile an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) erhalten hatte. Ebenso vertrat das LG Berlin die Auffassung, dass der Kläger, wäre er über diese Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt und wäre ihm somit der Interessenkonflikt der Bank offenbart worden, die Anlage an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) nicht gezeichnet hätte.



Daraufhin wurde die Berliner Bank verurteilt, die Anlage an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) rückabzuwickeln und zu verzinsen, sowie den Kläger von Ansprüchen der anteilsfinanzierenden Bank Helaba Dublin und von allen mittelbaren und unmittelbaren steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen aus dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) freizustellen.

Gerade letzter Punkt ist für den Anleger des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) außerordentlich wichtig, da die Veranlagungsstelle des Finanzamts München beabsichtigt, geänderte Steuerbescheide zu erlassen, wodurch den Anlegern des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) erhebliche Steuernachforderungen mitsamt Zinsen drohen. Das Finanzamt sieht den Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) nämlich als „verdeckte Festgeldanlage“ an und will dem Medienfonds die anfänglichen Verlustzuweisungen steuerlich aberkennen.

Andere Anleger des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) sollten sich deshalb ebenso an einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, da die Chancen gut stehen, das investierte Kapital zurück zu erlangen und zusätzlich von den weiteren steuerlichen Risiken befreit zu werden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt Anlegern des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) hierzu mit: „Unserer Erfahrung nach wurden die Anleger häufig nicht über die Provisionen der Banken aufgeklärt, sodass nach der BGH Rechtsprechung zu Kick-Backs gute Erfolgsaussichten für eine Klage bestehen.“

Allerdings sollten Anleger des Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) nicht mehr allzu lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche zögern, da diese ab 2012 taggenau nach 10 Jahren ab dem Beteiligungserwerb verjähren. Dadurch entstehen den Anlegern künftig erhebliche Unsicherheiten, da die Ansprüche aus dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions (HL 142) nicht zum Jahresende verjähren. Es sollte deshalb umgehend gehandelt werden.

Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegenh vertritt bereits zahlreiche Anleger des Hannover Leasing Nr. 142 “Magical Productions GmbH & Co. KG" Filmfonds.

Bei diesem Medienfonds tritt genau 10 Jahre nach Abschluss der Beteiligung die Verjährung ein, also Mitten im Jahr 2002 und nicht am Jahresende:

Hannover Leasing Beteiligungsangebot Nr. 142, MAGICAL Productions GmbH & Co. KG (2002)


Medienfonds Infoportal: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/medienfonds-filmfonds-medienfond-filmfond

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