openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kick-Back-Rechtsprechung – „Happy-End“ für Medienfondsanleger

(openPR) Filmfonds galten jahrelang als beliebte Steuersparmodelle. Nachdem die Zeichner zu Beginn Verlustzuweisungen erhielten, die ihre Steuerlast senkten, sicherten am Ende der Laufzeit Banken die Fondsrückflüsse ab. Nunmehr will die Bayerische Finanzverwaltung die Steuervorteile dieser Medienfonds nachträglich aberkennen, wodurch auf viele Anleger teils erhebliche Steuernachzahlungen zukämen. Denen könnte jetzt aber die jüngste Rechtsprechung des BGH zu Hilfe kommen: Haben Berater bei Zeichnung des Fonds nicht darüber aufgeklärt, wie viel sie mit der Zeichnung verdienen, können Anleger Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche haben.



„Besserverdienenden“ Anlegern wurde in den Jahren 1998 bis 2005 oft empfohlen, Medienfonds zu zeichnen. Neben möglichen Renditen bestand der Clou vor allem in Steuervorteilen: Wenn der Fonds zu Beginn seiner Laufzeit in Filme investiert, konnten diese Produktionskosten sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Diese Kosten wurden den Zeichnern über Verlustzuweisungen zugerechnet, so dass diese weniger Steuern zahlen mussten. Doch eine gleichzeitig bestehende bankseitige Absicherung der späteren Fondsrückflüsse könnte diese Vorteile nun zunichte machen: Ist der Fonds durch eine Schuldübernahme einer Bank gesichert, will die Finanzverwaltung dies jetzt als "abstraktes Schuldversprechen" werten. Damit wäre dieser Betrag auf die gesamte Laufzeit zu verteilen; die Steuervorteile würden auf einen Bruchteil zusammen schmelzen. In der Folge müssten Medienfondsanleger dann mit teilweise empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen – zuzüglich Zinsen. Allein diese können erheblich sein: Eine Steuernachzahlung wäre mit 6 % pro Jahr zu verzinsen, beginnend 15 Monate nach dem Ende des Steuerjahres, für das die Nachzahlung zu leisten ist, und zwar unabhängig von der Kenntnis dieser Steuerschuld.

Filmfonds rechneten sich aber oftmals nur durch die Steuervorteile. Durch die Aberkennung könnten viele Investments zu Zuschussgeschäften werden.

Die Bremer Kanzlei Dr. Ehlers sieht allerdings in der jüngsten „kick-back“-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Chance zur Rückabwicklung derartiger Fondsbeteiligungen. Höchstrichterlich wurde am 20. Januar 2009 entschieden, dass (auch) Medienfondsanleger bei der Zeichnung vom Berater auf etwaige Rückvergütungen aufzuklären sind, die dieser dafür bekommt, dass er den Anleger zur Fondszeichnung bewegt (BGH, Az.: XI ZR 510/07). Rechtsanwalt Dr. André Ehlers weist darauf hin, dass ohne eine solche Aufklärung eine Beratungspflichtverletzung vorliegt, die einen Schadensersatz- und Rückabwicklungsanspruch auslösen kann. Auch wenn die Fondszeichnungen schon einige Zeit zurück liegen, werden viele Ansprüche noch nicht verjährt sein, weil die Verjährung kenntnisabhängig ist und damit überhaupt erst zu laufen beginnt, wenn der Anleger erfährt, dass ihm der Berater die Rückvergütungen verschwiegen hat.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 297355
 116

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kick-Back-Rechtsprechung – „Happy-End“ für Medienfondsanleger“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kanzlei Dr. Ehlers

»MS „Rio Valiente“ und MS „Rio Verde“«
»MS „Rio Valiente“ und MS „Rio Verde“«
Ansprüche der Anleger gegen die beratende Bank Mit der Zeichnung des Schiffsfonds »MS „Rio Valiente“ und „Rio Verde“« konnten Anleger in zwei Vollcontainerschiffe investieren. Der Markt, in dem die Schiffe Erträge erwirtschaften sollen, wurde den Anlegern in Grafiken als stetig steigend zwischen 1986 bis 2000 dargestellt. Der Prospekt dieses Fonds spricht sogar vollmundig von einem „Siegeszug des Containers“. Während der Laufzeit hatte der Fonds bisher aber durchaus seine Probleme, 2010 war sogar von drohender Insolvenz die Rede. Während der…
Lehman-Anleger zwingt Commerzbank in die Knie
Lehman-Anleger zwingt Commerzbank in die Knie
Auf Empfehlung seiner Hausbank investierte ein Bremer Anleger 10.000,00 € in Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers. Mit deren Pleite 2008 wurden diese Wertpapiere nahezu wertlos. Der Anleger klagte gegen die Commerzbank, die vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Falschberatung zum Schadensersatz verurteilt wurde (Az. 2-12 O 395/10). Nachdem das Urteil rechtskräftig wurde, hat die unterliegende Bank jetzt mit Zinsen über 10.000,00 € an den Anleger zahlen müssen, der aufgrund der Zinsen sogar einen höheren Betrag zurück erhielt al…

Das könnte Sie auch interessieren:

Landgericht Hannover: Auch "Nicht-Banken" müssen über Kick-Backs aufklären
Landgericht Hannover: Auch "Nicht-Banken" müssen über Kick-Backs aufklären
… Bank zu werten sei und daher nicht über geflossene Provisionen aufklären müsse. Die für den Schadensersatzanspruch erforderliche Pflichtverletzung sei stattdessen gegeben. Die Ausweitung der Kick-Back-Rechtsprechung, die sich wohl aus dem Urteil des LG ergibt, kann weitreichende Folgen für viele unzufriedene Anleger, die eben nicht von einer Bank, wohl …
Auch "Nicht-Banken" kann Aufklärungspflicht bezüglich Kick-Backs treffen
Auch "Nicht-Banken" kann Aufklärungspflicht bezüglich Kick-Backs treffen
… Bank zu werten sei und daher nicht über geflossene Provisionen aufklären müsse. Die für den Schadensersatzanspruch erforderliche Pflichtverletzung sei stattdessen gegeben. Die Ausweitung der Kick-Back-Rechtsprechung, die sich wohl aus dem Urteil des LG ergibt, kann weitreichende Folgen für viele unzufriedene Anleger, die eben nicht von einer Bank, wohl …
Bild: Tritt der Bundesgerichtshof Klagewelle geschädigter Anleger gegen Banken los?Bild: Tritt der Bundesgerichtshof Klagewelle geschädigter Anleger gegen Banken los?
Tritt der Bundesgerichtshof Klagewelle geschädigter Anleger gegen Banken los?
… Aufklärung von dem Kauf Abstand genommen hätte. Dies stellt eine erhebliche Beweiserleichterung dar. Diese Entscheidung ist nicht nur eine konsequente Fortführung der Kick-Back-Rechtsprechung des BGH, sondern wird nach Überzeugung von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der zahlreiche durch (Lehman-) Zertifikate und andere komplexe Anlageprodukte …
VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des Oberlandesgerichts München
VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des Oberlandesgerichts München
… lange Zeit höchst umstritten. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte vor der 22. Kammer des Landgerichts München I als erste Kanzlei ein Urteil für einen VIP Medienfondsanleger erstritten, in welchem festgestellt wurde, dass die beklagte Bank, vorliegend die Commerzbank AG, verpflichtet war, auf die Kick-Back Zahlungen hinzuweisen. Da ein Hinweis auf …
Bild: HGA III-Fonds "The Regent": Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen HSH Nordbank AGBild: HGA III-Fonds "The Regent": Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen HSH Nordbank AG
HGA III-Fonds "The Regent": Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen HSH Nordbank AG
… deswegen empfiehlt, weil sie selbst daran verdient, oder weil dieser tatsächlich das Beste für den Kunden ist. Damit setzt das Landgericht Hamburg die sog. „Kick-back-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs zutreffend fort und um. LG Hamburg weist Einwände der beklagten HSH Nordbank AG zurück Das Gericht sah vor allem auch trotz des Gesichtspunktes, dass …
Aufklärung über Kick-Back-Zahlungen auch durch freien Finanzvertrieb erforderlich
Aufklärung über Kick-Back-Zahlungen auch durch freien Finanzvertrieb erforderlich
… Vermögensverwalter im Vordergrund stehen. Das LG Berlin habe das freie Finanzberatungsunternehmen in seiner Entscheidung als Wertpapierdienstleistungsunternehmen klassifiziert, auf das die Kick-Back-Rechtsprechung des BGH anzuwenden sei. Die Entscheidung dürfte für zahlreiche Anleger einen neuen Anknüpfungspunkt für Ansprüche auf mögliche Schadenersatzansprüche …
Aufklärung über Rückvergütungen – Die Haftung von Banken und freien Anlageberatern
Aufklärung über Rückvergütungen – Die Haftung von Banken und freien Anlageberatern
… gewesen, dass eine Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bestehe. Doch was sind „Rückvergütungen“ eigentlich? So geht ein Teil der Instanzenrechtsprechung davon aus, die Kick-Back-Rechtsprechung gelte ausschließlich für Rückvergütungen, welche nur dann vorlägen, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank …
Bild: Bankenkrecht: Geschädigte Kapitalanleger aus rechtlicher SichtBild: Bankenkrecht: Geschädigte Kapitalanleger aus rechtlicher Sicht
Bankenkrecht: Geschädigte Kapitalanleger aus rechtlicher Sicht
Was bedeutet die Bundesgerichtshofrechtsprechung zu Kick Backs für den Anleger? von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt Obwohl viele Bankkunden gegenüber ihren Familien und ihren Freunden enttäuscht berichten, dass die Geldanlagen bei ihren Banken in den letzten Jahren sehr sehr schlecht gelaufen sind, wird nur von wenigen Hilfe bei den Gerichten gesucht. Somit sehen sich Banken eher weniger Schadensersatzansprüchen ausgesetzt, die Bankkunden tragen den entstandenen Schaden alleine, weil sie sich nicht in der Lage fühlen, gegen die Banken zu a…
Bild: VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG MünchenBild: VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG München
VIP 4 Medienfonds - Bundesgerichtshof bestätigt klagestattgebendes Urteil des OLG München
… umstritten. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte vor der 22. Kammer des Landgerichts München I als erste Kanzlei ein Urteil für einen VIP Medienfondsanleger erstritten, in welchem festgestellt wurde, dass die beklagte Bank, vorliegend die Commerzbank AG, verpflichtet war, auf die Kick-Back Zahlungen hinzuweisen. Da ein Hinweis …
Bild: OLG Karlsruhe entscheidet über Kick-back-RechtsprechungBild: OLG Karlsruhe entscheidet über Kick-back-Rechtsprechung
OLG Karlsruhe entscheidet über Kick-back-Rechtsprechung
… eine schuldhafte Verletzung der Beratungspflichten durch die beratende Bank, die selbst Medienfonds vertrieben hatte: Hier betonte das Gericht, dass die Anleger gemäß der „Kick-back-Rechtsprechung“ des Bundesgerichtshofs (BGH) über die der Bank zugeflossenen Rückvergütungen / Provisionen hätten aufgeklärt werden müssen und zwar auch schon im Jahr 2003. …
Sie lesen gerade: Kick-Back-Rechtsprechung – „Happy-End“ für Medienfondsanleger