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Zähneknirschen – was leistet die Zahnzusatzversicherung?

08.12.201116:37 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Zähneknirschen ist ein weit verbreitetes Phänomen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gab in einer Pressemitteilung zum Statistischen Jahrbuch 2010/2011 vom 01.12. an, dass ca. 8-15 Prozent der Frauen und 3-10 Prozent der Männer mit den Zähnen knirschen. Dabei lässt sich beobachten, dass insbesondere die Altergruppe der 35- bis 45-Jährigen hierfür anfällig ist. Als Ursache wird Stress genannt.



Das Problem beim Zähneknirschen ist, dass Zähne und auch Kiefer durch langanhaltendes, ständig sich wiederholendes Knirschen geschädigt werden können. Zusätzlich kann es durch das verkrampfte Knirschen während der Nacht zu weiteren Beschwerden kommen, wie z.B. Kopfschmerzen und Verspannungen. Behandelt wird der Betroffene in der Regel mit einer so genannten Knirscher- oder Aufbissschiene. In schweren Fällen kann auch eine psychotherapeutische Behandlung angesagt sein, um die tatsächlichen Ursachen anzugehen.

Wer plötzlich bemerkt, dass er mit den Zähnen knirscht und bereits eine Zahnzusatzversicherung hat, die z.B. umfangreich für Zahnersatz, aber auch für Aufbissbehelfe und Kieferorthopädie leistet, hat bezüglich der möglicherweise entstehenden Kosten schon mal gut vorgesorgt.

Häufig ist es allerdings so, dass der Verbraucher, der bereits knirscht, beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung feststellen muss, dass Ablehnungen aufgrund des Knirschens erfolgen.

Zahnzuatzversicherungen sind private Krankenzusatzversicherung. Hier gilt das Prinzip, dass diejenigen Schäden versichert sind, die während der laufenden Versicherungszeit neu eintreten. Es sind also nur die Schäden mitversichert, die nach Abschluss der Versicherung neu auftreten.

Beim Zähneknirschen ist es nun häufig so, dass beim Abschluss noch gar nicht so viele Schäden an den Zähnen vorhanden sind, diese erst mit den Jahren entstehen. Braucht der Versicherte dann Zahnersatz, lehnt die Versicherung die Leistung unter Umständen mit der Begründung ab, dass die Zahnersatzbehandlungen notwendig sind als eine Folge des Zähneknirschens, das bereits vor Vertragsabschluss diagnostiziert wurde. Eine solche Ablehnung eines Folgeschadens ist keine Bosheit der Versicherung, sondern tatsächlich legitim.

Es gibt zum Teil auch Versicherer, die nicht die Folgen ausschließen, sondern tatsächlich nur alle bereits beim Versicherungsabschluss tatsächlich bestehenden Schäden bzw. angeratenen und geplanten Behandlungen. Das ist aus Verbrauchersicht natürlich positiv, die Beiträge sind aber natürlich nicht ganz gering.

Auf der sicheren Seite ist man natürlich dann, wenn man eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, bevor irgendetwas aufgetreten ist.

Zahnzuatzversicherungen sind kein – wie etwa die private Haftpflichtversicherung – elementares Muss. Sie können für bestimmte Verbrauchergruppen allerdings durchaus sinnvoll sein. Wer z.B. stets auf absolutem Top-Niveau beim Zahnarzt behandelt werden möchte, ist sicherlich gut mit einer Zahnzusatzversicherung beraten. Auch wenn erkennbar wird, dass unter Umständen in nächster Zukunft größere Behandlungen anstehen (der Zahnarzt das aber noch nicht angeraten und in der Akte vermerkt hat), kann über diesen Versicherungsschutz mal genauer nachdenken. Interessant ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Menschen, die jährlich z.B. 2x zur professionellen Zahnreinigung gehen. Wenn diese einen Tarif wählen, der diese Kosten komplett übernimmt, hat eine vorprogrammierte Erstattung, die im Prinzip die Beiträge dann entsprechend verringert. Wer sich auf die Suche nach einen passenden Tarif macht, muss allerdings feststellen, dass es auch hier inzwischen einen mächtigen Tarifdschungel gibt. Foren, wie z.B. www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de helfen hier weiter.

Eine Zahnzusatzversicherung kann auch für all jene eine gute Empfehlung sein, die selbst merken, dass sie mit Zähneknirschen beginnen bzw. die einen Lebenspartner haben, der das in der Nacht bemerkt. Dann gilt aber ganz klar – abschließen, bevor der Zahnarzt Schäden diagnostiziert bzw. zur Knirscherschiene rät.

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