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Gesundheitsfragen in der Zahnzusatzversicherung

22.04.200911:13 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Gesundheitsfragen in der Zahnzusatzversicherung
Wie verträgt sich die laufende Behandlung beim Zahnarzt mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung
Wie verträgt sich die laufende Behandlung beim Zahnarzt mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

(openPR) Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden im Antrag Gesundheitsfragen formuliert, die der Versicherungsnehmer nach bestem Gewissen richtig beantworten muss. Manche Fragen lassen sich einfach klären, wie z. B. die Frage nach der Anzahl der fehlenden, nicht ersetzen Zähne.

Im Regelfall wird bei der Zahnzusatzversicherung die Frage gestellt, ob sich die versicherte Person derzeit in Behandlung befindet oder eine Behandlung angeraten ist. Hier muss sorgfältig überlegt werden, denn wenn der Zahnarzt bereits eine Behandlung konkret angeraten ist, muss dieses auch so angegeben werden.

Bei einer laufenden Behandlung verfährt die Zahnzusatzversicherung im Regelfall wie folgt: Je nach Umfang der laufenden Behandlung wird der Versicherungsschutz bis zum Abschluss der Behandlung eingeschränkt angeboten oder auch abgelehnt. Wird zum Beispiel ein Zahn mit einer Krone versehen, klammert die Zahnzusatzversicherung den Schutz hier für zunächst aus. Bei einer umfangreicheren Behandlung verweist die Zahnzusatzversicherung auf eine erneute Antragstellung nach Abschluss der Behandlung.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Grundsätzlich gilt auch in der Zahnzusatzversicherung: Für vor Vertragsbeginn eingetreten Schäden wird nicht geleistet. Das bedeutet konkret, eine zahnärztliche Maßnahme darf noch nicht angeraten sein. Dieses im Antrag der Zahnzusatzversicherung nicht anzugeben, hätte nur die Folge, dass der Versicherungsschutz gefährdet ist. Denn: Wenn nach Ablauf der Wartezeit unmittelbar eine kostenintensive Zahnersatzmaßnahme begonnen wird, fragen die Versicherer naturgemäß beim Zahnarzt nach. Wenn der Zahnarzt dokumentieren kann, dass vor dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung keine Maßnahme angeraten war, wird natürlich auch gemäß den Bedingungen geleistet.

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte man sich immer mit dem behandelnden Zahnarzt, aber auch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler in Verbindung setzen, um einerseits die Gesundheitsfragen korrekt beantworten zu können und die passende Gesellschaft aus der Vielzahl der Anbieter auszuwählen.

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