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Zahnzusatzversicherung – Bonusheft und zahnärztlicher Befundbericht

01.04.200915:35 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Zahnzusatzversicherung – Bonusheft und zahnärztlicher Befundbericht
Die Zahnzusatzversicherung - eine optimale Vorsorge
Die Zahnzusatzversicherung - eine optimale Vorsorge

(openPR) Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, weiß es: Die Vorsorgeuntersuchungen werden in das so genannte Bonusheft eingetragen um der Gesetzlichen Krankenversicherung eine langjährige Vorsorge nachzuweisen. Je nach Zeitraum der Vorsorge wird bei einer Zahnersatzmaßnahme der Festkostenzuschuss der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgestockt.

Viele Versicherte sollte sich daher auch informieren, welche Zahnzusatzversicherung höhere Leistungen mit Bonusheft bieten. Manche Gesellschaften erhöhen die Erstattung einschließlich dem Festkostenzuschuss der GKV noch um zu 15 Prozentpunkte bei Vorlage eines entsprechenden Prophylaxenachweises. Dieses ist allgemein der Fall, wenn ein lückenlos geführtes Bonusheft (mindestens 10 Jahre) vorliegt. Aber auch bei fünfjähriger Führung vom Bonusheft gewähren manche Zahnzusatzversicherungen bereits einen erhöhten Anspruch auf Erstattung.

(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )

Der zahnärztliche Befundbericht kann für eine Zahnzusatzversicherung von Vorteil sein, wenn z. B. die Allgemeine Wartezeit abgekürzt werden soll. Hier empfiehlt es sicher aber, dieses dann zu beantragen, wenn auch der Zahnstatus in einen guten Zustand ist. Ein zahnärztlicher Befundbericht kann bei vielen bereits mit Kronen oder Brücken versorgten Zähnen natürlich Fragen aufwerfen und unter Umständen zu einer Ablehnung führen, zu der es unter alleiniger Beantwortung der Gesundheitsfragen gar nicht gekommen wäre.

Dieses gilt auch, wenn man einen Antrag auf Zahnzusatzversicherung während einer laufenden Behandlung stellt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, diese Beantragung auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Behandlung zu verschieben. Es liegt aber auch daran, welche Behandlung durchgeführt wird. Hier hilft dann bei oder vor der Beantragung einer Zahnzusatzversicherung auch ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler, der Auskunft geben kann, welche Behandlungen zum Zeitpunkt der Antragstellung eher unproblematisch und welche eher kritisch betrachtet werden.

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