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Das Zahlverhalten der Zahnzusatzversicherungen

28.11.201419:09 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Das Zahlverhalten der Zahnzusatzversicherungen

(openPR) „Versicherungen zahlen nie, das sind alles Betrüger!“

Solche oder ähnliche Sätze hört man häufig von Versicherungsnehmern. Oft ist die negative Kritik öffentlicher und verbreiteter als die positive. Das führt zu einem Negativ-Image der Versicherungsgesellschaften.



Doch was ist der genaue Grund für die Unzufriedenheit der Versicherten? Haben Sie recht und die Versicherer zahlen wirklich nicht?

Die privaten Zahnzusatzversicherungen stehen oftmals in der Kritik.

Versicherte tauschen sich mit Gleichgesinnten in Foren aus und verleihen ihrem Ärger Ausdruck. Sowohl in den Foren als auch in anderen Medien kommen viele Schadensfälle vor, die die Versicherungen nicht übernehmen wollten. Das führt zu starker Kritik.

Zum Teil gehen die Versicherungsnehmer vor Gericht, um die Zahlung der Versicherung einzuklagen. Dies ist oftmals schwierig, Kostspielig und zeitraubend, kann aber dazu führen, dass die Versicherten ihre Leistungen zugesprochen bekommen.

Bei Gesundheitsfragen steckt oft der Fehler im Detail

Jedoch ist der Versicherungsnehmer nicht immer im Recht. Immer wieder stellt unser Expertenteam fest, dass der Versicherungs- und Gesetzesdschungel zum Teil undurchdringlich ist und auch Probleme bei der Kommunikation zwischen Patient und Arzt zu Missverständnissen führen kann.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen helfen und führen die unserer Erfahrung nach häufigsten Gründe auf, welche zu einer Leistungsablehnung im Bereich der Zahnzusatzversicherung führt.

Probleme in der Kommunikation zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt

Oft wird zu voreilig bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vorgegangen. Ist man sich nicht Sicher, sollte man den Arzt kontaktieren und die Fragen gemeinsam durchgehen. Es fällt auf, das Fragen mit einem Nein beantwortet werden, obwohl bereits in der Krankenakte ein Vermerk zu einer Diagnose oder einer zukünftigen Problematik festgehalten wurde. Dies kann dazu führen, dass später beispielsweise eine Krone nicht bezahlt wird.

Unwissenheit beim Ausfüllen des Versicherungs-Antrags

Die Gesundheitsfragen zum persönlichen Gesundheitszustand in der Antragsstellung sind sehr umfangreich und ohne ein Grundwissen zu diesen Themen können schnell Fehler passieren.

Aufgrund dieser Fehler kann die Versicherung im Falle einer Behandlung die Leistungen ablehnen und auch das Vertragsverhältnis kündigen. Meist sind die Angaben nicht absichtlich falsch dargelegt, jedoch muss sich die Versicherung an die Richtlinien halten.

Fehler bei der Inrechnungstellung

Ein paar Leistungen dürfen nicht mit den Leistungen der Zahnzusatzversicherung berechnet werden. Sie müssen der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt und gesondert aufgeführt werden. Hierbei ist der Abrechnungsverantwortliche oder der Zahnarzt gefragt.

Ein Beispiel: Für Behandlungsschritte, welche mit dem 3,5-fachen Faktor (nach GOZ) berechnet wurden, leisten die meisten Versicherer nur, wenn detailliert und ausdrücklich beschrieben ist, warum dieser Faktor berechnet wurde. Der 3,5-fache Faktor darf nur dann abgerechnet werden, wenn der Behandler durch sehr eng stehende Zähne o. ä. einen erhöhten Zeitaufwand betreiben musste.

Wenn die Rechnung falsch ausgestellt wird, kann die Zahlung von der Zahnzusatzversicherung verweigert werden.

Keine Genehmigung für den Heil- und Kostenplan

Wenn der Versicherte vergisst, den Heil- und Kostenplan vor der Behandlung bei der Versicherung einzureichen, damit dieser genehmigt wird, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Lässt der Patient eine Behandlung durchführen, ohne sich abzusichern, kann es passieren, dass diese Behandlung nicht abgedeckt ist und die Zahlung seitens der Versicherung verweigert wird.

Keine Zahlung ohne Original-Rechnung

Viele Zahnzusatzversicherung zahlen nur dann, wenn der Versicherte die Original-Rechnung einreicht. Bei einer Kopie der Rechnung, kann die Zahlung verweigert werden.

Keine Beachtung der Wartezeit und Summenbegrenzung

Wenigen Versicherten ist bewusst, dass Leistungen von Versicherungen oftmals an Wartezeiten gebunden und die Summen begrenzt sind. Wenn sie dann Behandlungen vor Ablauf der Wartezeit vornehmen lassen oder die Leistung den Wert der Summenbegrenzung übertrifft, verweigert die Zahnzusatzversicherung die Zahlung.

Wichtige Tipps und Fazit

Es kommen auch Leistungsablehnungen vor, die nicht aufgrund der oben genannten Fehler und Missverständnisse geschehen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Fehler auf Seite der Versicherung vorliegt, sollten Sie Ihr Recht einfordern.

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie zu Fragen, Leistungen, Tarifen und Anträgen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei, damit Sie sich in jeder Frage an uns wenden können.

Sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung allein auseinander setzen und kommen ab einem bestimmten Punkt nicht weiter, können Sie sich immer noch auf uns zu kommen. – ACIO der Makler an Ihrer Seite -

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