(openPR) Bei der Antragsaufnahme zu einer Zahnzusatzversicherung sind vom Versicherten eigentlich nur zwei oder drei einfache Fragen zu beantworten. Hier geht es im wesentlichen um die folgenden Punkte:
- Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Behandlung angeraten oder noch nicht abgeschlossen?
- Wie viele Zähne fehlen, die nicht ersetzt sind? (Wobei Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschlüsse nicht ins Gewicht fallen)
- Wie viele Zähne sind bereits durch herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt?
Diesen Fragen können schnell geklärt werden. Die Versicherungsgesellschaft prüft die Gesundheitsfragen und wird dem Kunden den gewünschten Versicherungsschutz gewähren. Selbst bei bis zu vier fehlenden Zähnen ist der Versicherungsschutz unproblematisch, je nach Gesellschaft werden diese ausgeschlossen oder gegen Aufschlag mit versichert.
Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer bereits bei Antragsstellung einen zahnärztlichen Befundbericht einreicht? Hier kann das Risiko auftreten, dass ein Antrag abgelehnt wird, obwohl die obigen Gesundheitsfragen keinen Anlass zu Bedenken geben. Der zahnärztliche Befundbericht kann aber Aufschluss darüber geben, wie die Versorgungssituation derzeit aussieht. Und hier finden sich dann, für den Kunden nicht ohne weiteres ersichtlich, Ansatzpunkte, die die Gesellschaft zu einer näheren Prüfung veranlassen kann.
Es ist sinnvoll, vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sich in diesem und in anderen Punkten umfangreich informieren zu lassen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hat zudem die Möglichkeit, aus der Vielfalt der Gesellschaften für den Kunden nicht nur eine günstige Gesellschaft zu wählen. Er kann auch prüfen, in wie weit die einzelnen Zahnzusatzversicherungen den Kunden mit dem derzeitigen Zahnstatus aufnehmen werden.
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