(openPR) Finanztest stellt im Heft 5/2012 einen Vergleich von 147 Zahnzusatztarifen vor. 33 Tarife erhalten dabei die Testnote „sehr gut“.
Eine Zahnzusatzversicherung wegweiser-zahnzusatzversicherung.de stellt kein Muss dar. Sie kann allerdings sehr sinnvoll sein. Der Einzelne sollte sich daher überlegen, auf was er in Sachen Zahnbehandlung, -pflege und Zahnersatz Wert legt und ggf. einen passenden Tarif auswählen.
Folgende Überlegungen sind sinnvoll:
A) Reicht mir Regelversorgung beim Zahnarzt voll aus oder möchte ich doch eher stets eine höherwertige Versorgung?
Wer bei dieser Frage feststellt, dass er stets höherwertige Versorgung wünscht, sollte unbedingt über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken. Hier ist ein Tarif zu wählen, der dann umfangreich sowohl bei Zahnersatz, also auch bei Zahnbehandlung leistet.
Wer bei dieser Frage feststellt, dass er zumindest bei Zahnersatz nicht nur die Kassenleistung möchte, sollte sich mal Tarife ansehen, die umfangreich bei Zahnersatz leisten.
Wer sagt, die Regelversorgung ist voll ausreichend, der sollte einmal nachrechnen, ob auch die Regelversorgung problemlos gezahlt werden kann, denn auch bei gut geführtem Bonusheft übernimmt die Kasse nur max. 65%. Hier gibt es recht günstige Tarife, die dann zumindest eine Erstattung von 100% der Regelversorgung tragen. Wer einen solchen Tarif wählt, sollte dann aber nicht enttäuscht sein, wenn er Leistungen in Anspruch nehmen will, die nur privatzahnärztlich abgerechnet werden können. Hierfür wäre dann sicherlich ein anderer Tarif passender gewesen.
B) Gehe ich regelmäßig zu einer professionellen Zahnreinigung?
Wer regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung aus rein prophylaktischen Gründen durchführen lässt (also nicht aufgrund von Problemen wie z.B. einer Parodontitis), der ist im Normalfall mit einem Tarif, der diese Reinigung umfangreich erstattet, gut beraten. Diese professionelle Zahnreinigung ist dann eine vorprogrammierte Behandlung, die im Prinzip beitragsmindernd wirkt.
C) Wann war ich eigentlich das letzte Mal beim Zahnarzt?
Wer sehr lange nicht beim Zahnarzt war, z.B. weil er mit Zahnarztangst zu kämpfen hat, und der Ansicht ist, dass nichts Gravierendes bzw. Offensichtliches an den Zähnen kaputt ist (z.B. ist ein abgebrochener Zahn auch aus Laiensicht offensichtlich kaputt), der kann vor dem nächsten Zahnarztbesuch über einen Abschluss nachdenken. Denn solange noch kein Zahnarzt eine Behandlung angeraten hat oder eine Diagnose gestellt hat, ist auch noch kein Versicherungsfall eingetreten (es sei denn, es ist allzu offensichtlich, dann kann es unter Umständen Schwierigkeiten mit der Versicherung geben). Wenn jemand also lange nicht beim Zahnarzt war, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Zahnarzt bei einem erneuten Besuch Behandlungsbedarf feststellen wird. Gut, wenn diese Behandlungen dann mitversichert sein können.
D) Möchte ich einen Zahnarztwechsel vornehmen?
Ein geplanter Zahnarztwechsel kann ein sinnvoller Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sein. Es kann nämlich durchaus passieren, dass der „Neue“ Behandlungsbedarf sieht, den der „Alte“ so noch nicht gesehen hat. Wenn einmal ein Zahnarzt eine Behandlung anrät, ist das ein eingetretener Versicherungsfall, der nicht mehr mitversichert werden kann. Also auch wenn man sagt, diese Behandlungen lässt man jetzt mal auf keinen Fall (sofort) machen, sind die angeratenen Behandlungen bei einem späteren Abschluss nicht mehr mitversicherbar.
E) Besitze ich bereits eine Zahnzusatzversicherung, mit deren Leistungen ich aber nicht ausreichend zufrieden bin?
Auch wer den Tarif wechseln möchte, steht vor dem Problem, den für sich passenden Tarif zu finden. Hier gelten im Grunde die gleichen Überlegungen wie bei A) bis D). Zu beachten ist hier allerdings, dass ein Wechsel einen Neuabschluss mit sich bringt. Es sind dann also auch ggf. anfängliche Summenbegrenzungen zu beachten. Sollte bereits etwas angeraten sein, wird das beim neuen Tarif nicht mitversichert. Übrigens auch nicht bei einem Wechsel beim gleichen Versicherer, z.B. von einem Standard- zu einem Premiumtarif. In so einem Fall wird allerdings unter Umständen die Wartezeit angerechnet. Ein Upgrade bedeutet häufig auch, dass einfach ein weiterer Tarifbaustein dazu genommen wird, so dass dann nur für diesen Tarifbaustein ein Neuanfang gilt.
Stiftung Warentest stellt in der Übersicht der getesteten Tarife gut dar, welcher Tarif ein Passender sein kann. Denn es ist für den Verbraucher ersichtlich, wie bei Regelversorgung und wie bei Zahnersatz geleistet wird. Nicht jeder braucht einen Tarif mit der Bestnote „sehr gut“.
Der Bereich Zahnbehandlung/-erhalt ist leider wenig erfasst und nur über die Spalte „weitere Tarifleistungen“ angedeutet. Wer also stets Wert auf höherwertige Versorgung legt, sollte bei der Auswahl auch noch die Waizmanntabelle heranziehen, die diesen Bereich in die Bewertung mit aufgenommen hat. Es ist sicherlich grundsätzlich eine gute Empfehlung, nicht nur eine Bewertung zu lesen und daraufhin sofort einen Abschluss zu tätigen. So kann sich z.B. der Verbraucher, der noch genauer wissen möchte, wie ein einzelner Tarif tatsächlich leistet, detaillierte Informationen bei Clearment suchen. Und wer bei all den Informationen entdeckt, wie viele Fragen doch noch offen sind, kann diese ins Forum der wegweiser-zahnzusatzversicherung.de stellen, da dort neutrale Antworten gegeben werden.
Fazit: Alles in Allem ist die Übersicht bei Finanztest gut, informativ und mit 147 Tarifen sehr umfangreich. Für die tatsächliche Auswahl sollte man sich allerdings durchaus noch aus anderen Quellen informieren.







