(openPR) Wer über die Kosten einer Behandlung beim Zahnarzt mit seinem Zahnarzt spricht, dem wird schnell deutlich, dass es zum einen die Regelversorgung gibt, die zu einem Teil von der Krankenkasse erstattet wird und dass es die höherwertige Versorgung gibt, die über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet wird. Seit Beginn 2012 gilt nun eine neue GOZ. Durch die Änderungen in dieser GOZ ergibt sich im Schnitt eine Erhöhung von rund 6 % für die höherwertige Versorgung, also die Art von Versorgung, die über die Regelversorgung hinaus geht und von der Kasse nicht erstattet wird.
Die Novellierung der GOZ war schon lange gefordert, da neue Behandlungsmethoden mit zum Teil neuen, teuren Geräten bisher noch nicht erfasst waren. Schließlich galt die alte GOZ ganze 24 Jahre lang.
Wer bisher schon stets auf höherwertige Versorgung beim Zahnarzt Wert gelegt hat, wird wohl bereits eine Zahnzusatzversicherung www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de abgeschlossen haben. Die meisten Versicherungsnehmer mussten nun leider feststellen, dass die Beiträge zum ersten Januar angehoben wurden. Mit ein Grund sind wohl die Veränderungen in der GOZ. Diese würden dann allerdings „nur“ eine Erhöhung von ca. 6% auslösen. Dass es allerdings zu Erhöhungen von zum Teil bis zu 20% kam, hat auch noch andere Gründe. So hat sich z.B. gezeigt, dass Versicherungsnehmer nach Abschluss der Police andere bzw. mehr Leistungen in Anspruch nahmen als noch vor dem Abschluss. Mit dem Erhalt der Police hat sich bei vielen das Verhalten gegenüber dem Zahnarzt verändert.
Gute Top-Tarife bieten zudem eine relativ hohe Erstattung für Prophylaxemaßnahmen an. Auch hier zeigt sich häufig eine Veränderung im Zahnpflegeverhalten der Patienten, sobald die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde. So gehen plötzlich weit mehr Patienten jährlich zu einer professionellen Zahnreinigung als das bisher geschehen war und die Zahnärzte können auch zum Teil mehr abrechnen als bisher, weil der Kunde das nicht mehr komplett selbst bezahlen muss. Durch die neue GOZ könnte sich zudem insbesondere der Bereich Prophylaxe in Zukunft verteuern.
Da zudem für die Versicherer noch gar nicht ganz abzusehen ist, wie sehr sich die neue GOZ bezüglich der Erstattungen auswirken wird, die Versicherer also noch keine konkreten Zahlen vorliegen haben, kann es durchaus passieren, dass es bald noch zu weiteren Beitragsanpassungen bei den Zahnzusatzversicherungen kommen wird. Den Versicherern diesbezüglich Vorwürfe zu machen, ist sicherlich nicht sinnvoll. Es ist ganz einfach so – müssen die Versicherungen viele Erstattungen erbringen, müssen Sie das Geld über die Beiträge reinholen.
Dennoch ist es sinnvoll einen Zahnzusatztarif zu wählen, der umfangreich leistet. Für den Verbraucher rechnet sich das einfach besser. Jahresbeiträge für einen 30-Jährigen männlichen Versicherten von 300.- bis 400.- EURO sind hier allerdings dann durchaus eine „normale“ Größe.
Häufig liest man derzeit die Empfehlungen, jetzt erst recht eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, weil ja durch die neue GOZ alles teurer wird. Das ist zu undifferenziert. Es gilt auch nach der Novellierung der GOZ, dass für den Personenkreis, der eindeutig stets eine höherwertige Versorgung beim Zahnarzt wünscht, ein Abschluss sinnvoll ist. Eine Zahnzusatzversicherung ist allerdings – wie der Name auch sagt – ein Zusatz und somit keine absolute Notwendigkeit. Man kann eine solche abschließen, wenn man möchte oder z.B. vermutet, dass in naher Zukunft hohe Kosten entstehen werden (aber dann bitte abschließen, solange man das vermutet; sobald man die Bestätigung dazu hat, ist das nicht mehr versicherbar), ein elementares Muss, wie z.B. die private Haftpflichtversicherung, ist es nicht.







