(openPR) Osterholz-Scharmbeck, den 31.03.2014: Häufig scheitert der Wunsch nach Implantaten an den Kosten. Viele Patienten fragen sich: Übernimmt meine Kasse denn Kosten bei Zahnimplantaten?
Vollständig werden die Kosten für Ihre Implantate nicht übernommen. Um allerdings einen Teil dieser Art der Versorgung zu bezuschussen, benötigt Ihre Krankenkasse einen vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan. Zusätzlich reichen Sie ihr Bonusheft ein, das lückenlos geführt sein sollte. Anhand dieser Unterlagen entscheidet die Kasse über eine Genehmigung der Behandlung, und den entsprechenden Festzuschuss.
Dieser Festzuschuss richtet sich bei gesetzlich Versicherten nur nach dem Befund. Es ist unerheblich ob Sie eine Brücke, eine herausnehmbare Prothese, oder eine Versorgung mit Implantaten wünschen. Der Zuschuss der Krankenkasse ist ausreichend - wirtschaftlich - zweckmässig, d.h. also nur so wenig wie möglich, und so viel wie nötig wird bezuschusst.
Im Endeffekt richtet sich also der Kassenanteil vom Zustand Ihres Gebisses. Haben Sie ein über 5 Jahre lückenlos geführtes Bonusheft, zahlt Ihre Kasse 20% mehr, bei 10 Jahren in Folge sogar 30% mehr. Dieses gilt übrigens auch für Versicherte mit totalen Prothesen. Bei Härtefällen mit sehr niedrigem Einkommen werden im Einzelfall auch mehr Kosten von der Krankenkasse übernommen. Hier sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung reden, um zu erfahren, ob Sie als Härtefall bezuschusst werden.
Bei privat versicherten Patienten wird in der Regel ein höherer Anteil am Zahnersatz erstattet. Ist eine prothetische Versorgung medizinisch notwendig, zahlen private Krankenkassen etwa 80% der Kosten. Neue Kunden haben allerdings in den ersten Jahren eine gestaffelte Höchstgrenze an Zuzahlungen der privaten Versicherung. Diese Höchstgrenze für Zahnersatz Erstattungen steigt von Jahr zu Jahr, bis keine Höchstgrenzen mehr beachtet werden müssen. Diese Regelung variiert allerdings von Versicherer zu Versicherer, und hängt auch stark von Ihrem gewählten Tarif ab. Auch bei privat versicherten ist es sehr sinnvoll vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen zu lassen, auch wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten für diesen Plan selber zu tragen haben.
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