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VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche droht

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Dr. Ralf Stoll
Dr. Ralf Stoll

(openPR) Insgesamt 4 verschiedene VIP Medienfonds wurden zwischen den Jahren 2001 und 2004 aufgelegt, welche in die Realisierung von Kino- und Fernsehproduktionen investierten. Anleger beteiligten sich an den VIP Medienfonds als Kommanditisten, sodass diese als Mitunternehmer an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaften teilnahmen.

Viele Anleger sind aber über die Entwicklung der VIP Medienfonds enttäuscht, da diese ihre Versprechungen von einem Steuersparmodell bei hoher solider Rendite nicht halten konnten. Der VIP Medienfonds 2, welcher sich seit dem 31.12.2009 in Liquidation befindet, hat z.B. erhebliche Verbindlichkeiten, sodass erwartet wird, dass nach Befriedigung der Gläubiger für die Anleger kein darüber hinausgehender Liquidationserlös übrig bleiben wird. Anleger der VIP Medienfonds droht also der Totalverlust ihres investierten Kapitals.

Weiterhin drohen den Anlegern auch enorme Steuernachzahlungen, da das Finanzamt München die Herstellereigenschaft der Fonds anzweifelt und herausstellt, dass die Verluste im falschen Jahr geltend gemacht wurden.

Anleger der VIP Medienfonds, die die Verluste nicht tragen wollen, sollten deshalb umgehend von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater aus einer fehlerhaften Beratung zustehen, durch welche sie die Rückabwicklung der Anlage erreichen können. Oftmals wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten, da ihnen nur die Vorzüge als Steuersparmodell aufgezeigt wurden, welche nun ebenfalls nicht mehr gegeben sind, und hierbei nicht auf die erheblichen Verlustrisiken eingegangen wurde. Diese sind aber enorm, wie das drohende Totalverlustrisiko der Einlage bei manchen VIP Medienfonds zeigt.

Anleger der VIP Medienfonds sollten deshalb nicht mehr länger warten, sondern umgehend einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, da gegen die drohende Verjährung zum Jahresende 2011 unbedingt Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Verjährte Ansprüche sind nämlich nicht mehr durchsetzbar. Dies gilt auch vor allem für den VIP Medienfonds 1, da Ansprüche aus diesem Fonds zum 31.12.2011 sogar endgültig und absolut verjähren.

Weiterlesen unter:

Medienfonds Infoportal: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/medienfonds-filmfonds-medienfond-filmfond

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