(openPR) Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
Pressemitteilung No 57
Berlin, den 2. September 2005
Haftfrist von Michail Marinitsch weitgehend verkürzt
In Übereinstimmung mit dem Artikel 10 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die Amnestie im Zusammenhang mit dem 60. Jahrestag des Sieges im Großen Vaterländischen Krieg 1941 – 1945“ vom 5. Mai 2005 ist die Haftfrist von Michail Marinitsch um ein Jahr verkürzt worden und endet am 26. Oktober 2006.
Unter Berücksichtigung Marinitsch´s Rentenalters kann die Freilassung auf Bewährung bereits am 26. Juli 2006 erfolgen, wenn die Besserung des Verurteilten von der Verwaltung der Strafanstalt als bewiesen anerkannt wird. Eine solche Entscheidung bedarf jedoch der allseitigen Bewertung der Persönlichkeit und des Benehmens des Verurteilten während der Verbüßung der Strafe. Unter anderem sollte M.Marinitsch mindestens bis Dezember 2005 keine Verweise bekommen, sich zum ordnungsgemäßen Verhalten verpflichten, aktiv an der Arbeit der ehrenamtlichen Organisationen sowie anderer gemeinnützigen Tätigkeit teilnehmen.
Michail Marinitsch wurde am 30. Dezember 2004 zu 5 Jahren Freiheitsentzugs mit der Beschlagnahme des Vermögens und der Einschränkung bestimmter Rechte für 3 Jahre wegen des Diebstahls der Bürotechnik verurteilt, die von der Botschaft der USA in Minsk an die von ihm leitende gesellschaftliche Organisation „Belarussische Assoziation „Geschäftsinitiative“ zur vorläufigen Benutzung übergeben worden war.
Nach Prüfung einer im Einklang mit dem geltenden Verfahren eingelegten Berufung hat das Gebietsgericht Minsk am 18. Februar 2005 die Haftdauer von Marinitsch auf 3 Jahre und 6 Monate verkürzt, wobei vor allem seine früheren Verdienste um den Staat, hohes Alter und der Gesundheitszustand berücksichtigt wurden.
Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland
www.belarus-botschaft.de
Pressekontakt:








