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Geschlossene Immobilienfonds - Schadensersatzansprüche verjähren

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Dr. Stoll, Rechtsanwalt
Dr. Stoll, Rechtsanwalt

(openPR) Die Zeit wird knapp: Anleger geschlossener Immobilienfonds, die mit der Entwicklung ihrer Anlage nicht zufrieden sind, müssen noch in diesem Jahr ihre Ansprüche gegen die Anlageberater geltend machen, da diese sonst zu verjähren drohen.

Bei geschlossenen Immobilienfonds investieren Anleger in Immobilien im In- und/oder Ausland, wobei sich die Anleger als Gesellschafter beteiligen und somit eine Stellung als Mitunternehmer innehaben. Dies bedeutet, dass sie bei geschlossenen Immobilienfonds an den Gewinnen und aber auch den Verlusten der Gesellschaft beteiligt sind.

Viele geschlossene Immobilienfonds konnten allerdings nicht das halten, was den Anlegern bei dem Erwerb der Anteile versprochen wurde: bei vielen blieben die Renditen weit hinter den prospektieren Erwartungen zurück, Ausschüttungen blieben öfter auch gänzlich aus oder es mussten sogar Immobilien notverkauft werden, da die Kreditverbindlichkeiten getilgt werden mussten. Vielen Anlegern von geschlossenen Immobilienfonds droht nun also der Totalverlust ihrer damals investierten Einlage.

Diese Verluste aus den geschlossenen Immobilienfonds müssen allerdings nicht hingenommen werden. Anleger geschlossener Immobilienfonds sollten deshalb von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater aus einer Falschberatung zustehen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt mit: „Unserer Erfahrung nach wurden Anleger häufig nicht über die erheblichen Verlustrisiken von geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt, also vor allem darüber, dass ihre Einlage einem Totalverlustrisiko unterliegt. Eine solche Falschberatung führt zu einem Schadensersatzanspruch, sodass Anleger gute Chancen haben, die Rückabwicklung der Anlage zu erreichen und sich somit von ihren Verlusten aus dem geschlossenen Immobilienfonds loszusagen.“

Allerdings sollten Anleger nicht mehr allzu lange warten, da viele Ansprüche mit Ende des Jahres 2011 verjähren und verjährte Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Vor allem Anleger geschlossener Immobilienfonds, die ihre Anlage vor dem Jahr 2002 erworben haben, dürfen keine Zeit mehr verlieren, da ihre Ansprüche zum 31.12.2011 endgültig und für immer verjähren.

Hier weitere Informationen finden: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle

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