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CFB Fonds 142: Anleger müssen mit Verlusten rechnen

Bild: CFB Fonds 142: Anleger müssen mit Verlusten rechnen
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Dem Management des geschlossenen Immobilienfonds CFB 142 ist es gelungen, neue Mietverträge für das Bürogebäude im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen abzuschließen. Das steigert zwar die Verkaufsaussichten, Gewinne dürfen die Anleger aber wohl trotzdem nicht erwarten.

Schon seit 2011 befindet sich der geschlossene Immobilienfonds CFB 142 in Schwierigkeiten und die Anleger mussten auf Ausschüttungen verzichten. Gründe waren in erster Linie zu niedrige Mieteinnahmen und ein Darlehen in Schweizer Franken. Nun wird ein Verkauf der Immobilie im kommenden Jahr angestrebt. Aber selbst wenn ein ordentlicher Verkaufserlös erzielt werden kann, müssen die Anleger immer noch mit finanziellen Verlusten rechnen. Wie „Fonds professionell online“ berichtet, stehen Verluste von rund einem Drittel des eingesetzten Kapitals im Raum.

„Investitionen in Immobilien oder Immobilienfonds sind keine sicheren Geldanlagen – auch wenn Immobilienfonds in der Anlageberatung häufig so beworben werden“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Daher hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen bzw. Leerstände, erhöhter Sanierungsbedarf oder auch Fremdwährungsdarlehen können die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds beeinträchtigen. Für die Anleger kann das schließlich sogar im Totalverlust des investierten Kapitals enden. Über diese Risiken müssen die Anleger umfassend aufgeklärt werden. Bleibt diese Aufklärung aus, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller.

Außerdem hätten die Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Anleger, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten allerdings umgehend handeln, da schon bald Verjährung drohen könnte.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger geschlossener Immobilienfonds.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia Uhlandstraße 4
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Wiesbaden
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