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LG Frankfurt a. M. verurteilt Taunussparkasse wegen Falschberatung zum Schadensersatz i.H.v. ca. EUR 1,8 Mio.

Bild: LG Frankfurt a. M. verurteilt Taunussparkasse wegen Falschberatung zum Schadensersatz i.H.v. ca. EUR 1,8 Mio.
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(openPR) Das Landgericht Frankfurt a.M. verurteilte die Taunussparkasse wegen Falschberatung in Zusammenhängen der Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Dabei hatte das Landgericht in einer Angelegenheit zu entscheiden, in der in den Jahren 2005 bis 2008 Anlageberater der Taunussparkasse einem Stiftungskunden geschlossene Immobilienfonds empfahlen. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Sparkasse vorgeworfen, dass die Empfehlungen der Anlageberater fehlerhaft waren. Denn nach der Ansicht der Klägerseite entsprachen geschlossene Immobilienfonds nicht dem Stiftungszweck und waren für das Risikoprofil gänzlich ungeeignet, weil sie die Notwendigkeit des Kapitalerhalts nicht berücksichtigten. Denn geschlossene Fonds sind mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber besteht ein Verlustrisiko. Doch die Anlageberater der Taunussparkasse empfahlen die Zeichnung der Fonds. In den Urteilsgründen stellte das Landgericht klar, dass auch umfangreiche Fachkenntnisse eines Kunden einen Anlageberater nicht von der Verpflichtung zu einer sachgerechten Beratung freistellen würden. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“



vgl. Sie auch: http://www.kanzlei-renner.de/index.html

Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 - 22

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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