(openPR) Der 2002 aufgelegte Immobilienfonds Österreich II GmbH & Co. KG befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Nun veräußert das Fondsmanagement die Fondsimmobilien, wodurch zumindest die aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten und Annuitäten abgedeckt werden sollen. Falls das Geld nicht ausreicht, droht die Insolvenz des Fonds und die Rückforderung der Ausschüttungen der letzten neun Jahre. Für die Anleger könnte das einen Verlust von rund 70 % des von ihnen investierten Kapitals bedeuten.
Geschlossene Immobilienfonds sind riskante Beteiligungen, die die Gefahr in sich bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest teilweise verloren geht. Dies liegt hauptsächlich daran, dass mit einer unterschiedlichen Eigenkapital-/Fremdkapitalquote investiert wird. Die Gewinnaussichten hängen auch von den sich ständig ändernden Immobilienpreisen und Mieteinnahmen ab.
Bei der Beratung bzw. Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds wird häufig falsch und unzureichend aufgeklärt. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf. Im Anlageprospekt wird oft damit geworben, bei dem Fonds handele es sich um eine wertbeständige Vermögensanlage. Dies ist keineswegs der Fall. Geschlossene Immobilienfonds sind nicht wertbeständig, da der Wert der Gewerbeimmobilien sowie der Mieteinnahmen stark von konjunkturellen Schwankungen abhängt. Vielen Anlegern wurden geschlossene Immobilienfonds als sichere Altersvorsorge empfohlen. In der Praxis zeigt sich anhand des hohen Verlustrisikos, dass diese Beteiligungsform dafür gänzlich ungeeignet ist.
Geworben wird auch mit der jederzeitigen Veräußerbarkeit der Anteile. Da es aber keinen funktionierenden Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds gibt, sind diese kaum zu verkaufen. Oft wird den Anlegern das hohe bestehende Verlustrisiko komplett verschwiegen. Wichtig ist auch die Tatsache, dass es bei einer eventuellen Anschlussvermietung der Objekte Probleme geben kann. Es kann sein, dass sich die Attraktivität des Standortes verschlechtert und es schwierig wird, die freistehenden Mietflächen neu zu vermieten. Die Investoren müssen dann mit Mietausfall, Aufwendungen für die Mietersuche und Investitionen für die Anpassung der Mietobjekte rechnen. Dies kann sich nachteilig auf die Fondseinnahmen auswirken. Auch können die geplanten Mieteinnahmen erheblich schwanken oder deutlich niedriger ausfallen.
Im Falle des HCI Fonds wurden die Anleger in vielen Fällen nicht darüber aufgeklärt, dass ein Teil des Darlehens für die Finanzierung des Fonds in Schweizer Franken aufgenommen wurde. Damit hängt aber auch das Risiko von Wechselkursschwankungen zusammen. Der Wertverlust des Euro gegenüber dem Schweizer Franken führte in den letzten Jahren dazu, dass die Darlehensbelastung stark angestiegen ist und für die Zahlungen in Franken an die Bank höhere Beträge aufgewendet werden mussten. Dies belastete die wirtschaftliche Situation des Fonds erheblich. Zuletzt wurde den Anlegern auch verschwiegen, dass im Rahmen der Kreditaufnahme für die Fondsimmobilien eine Vereinbarung mit der finanzierenden Bank getroffen wurde, wonach ein bestimmtes Verhältnis von Mieteinnahme zu Zinszahlung nicht unterschritten werden darf. In diesem Fall hätte die Bank einen Anspruch auf Sondertilgung. Gelingt dieses dem Fonds nicht, so kann die Bank das Darlehen kündigen und die Immobilie verwerten.
Betroffene Anleger des HCI Fonds Österreich II sollten angesichts dieser Aufklärungsdefizite umgehend durch spezialisierte Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zustehen. Hier droht der Ablauf der absoluten Verjährungsfrist.