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Lkw-Maut: Die Verantwortung liegt bei der Industrie

28.04.200423:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR)  

8. September 2003

AG Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Zu dem Bericht von Bundesminister Manfred Stolpe im Ausschuss fuer Verkehr, Bau- und Wohnungswesen heute erklaert der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Reinhard Weis, und der Berichterstatter Uwe Beckmeyer:Der Minister hat alle Fragen zu den Schwierigkeiten bei der Einfuehrung der sehr ausfuehrlich beantwortet insbesondere zu den relevanten Komplexen:

· Betreibervertrag und Eckpunktepapier

· EU-Verfahren

· Industrielle Verantwortung

· Haftungsfragen und Schadenersatzregelungen

· Einnahmeausfaelle im Bundeshaushalt

· Harmonisierungspaket.

Nach diesem Vortrag ist folgendes deutlich geworden:

1. Die Schwierigkeiten bei der Mauteinfuehrung offenbaren eine Blamage der beteiligten Industrie. Hier liegt die Verantwortung fuer die technischen Unzulaenglichkeiten bei OBU´s, Einbuchungssystemen und Software. Die Industrie hat Termine zugesichert, die sie nicht eingehalten hat. Dafuer traegt sie die Verantwortung.

2. Dennoch muss nun alles getan werden, um mit diesen schwierigen Vertragspartnern zu Recht zu kommen. Es liegt aber nicht beim Minister, ob der Termin 2. November als neuer Einfuehrungstermin gehalten werden kann. Auch hier ist die Industrie in der Pflicht; Mitte September erst wird der Probebetrieb fuer das Gesamtsystem - Einbuchung, Abrechnung und Kontrolle - zusammengefuehrt. Erst Mitte Oktober wird ein unabhaengiger Gutachter darueber urteilen, ob es bei dem geplanten Einfuehrungstermin bleiben kann.

3. Die Haftungsfrage ist noch nicht hinreichend geklaert. Der Minister hat volle Transparenz und zeitnahe umfassende Aufklaerung zugesichert. Wir akzeptieren das Angebot, dem Ausschussvorsitzenden sowie den Fraktionsobleuten und Berichterstattern Einsicht in die Vertragsregelungen und das Eckpunktepapier zu geben.

4. Bei den nun folgenden Vertragsanpassungen in Zusammenhang mit dem Eckpunktepapier darf es keine Verschlechterungen bezueglich der Rechtsposition des Bundes bei den Regelungen fuer Haftung und Schadensersatz geben.

5. Zum gegenwaertigen Zeitpunkt gilt: Die Einnahmeausfaelle belaufen sich auf rund 380 Millionen Euro - vorausgesetzt der Einfuehrungstermin bleibt beim 2. November 2003. Diese Einnahmeausfaelle muessen in den Jahren 2004 bis 2006 erwirtschaftet werden. Die Projekte des Anti- Stau-Programms werden in 2003 ungeschmaelert realisiert werden koennen.

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