(openPR) Folgenden Bericht über die Bemühungen, an ihre Akten zu kommen – die Zeichen und Beweise also, dass sie ihr Leben überhaupt gelebt wurde und sie sich ihre eigene Existenz nicht einfach nur einbildete – schrieb ein ehemaliges Heimkind und Mitglied im Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
Wir dokumentieren diesen Bericht unkommentiert in 4 Folgen. Unkommentiert zwar, weil es diese Überlebende gut in der Lage war, ihre Suche, ihre Bemühungen, ihren Frust und ihre Verzweiflung selbst – und dazu sehr plastisch – zu schildern. Unkommentiert natürlich auch deshalb, weil sich jeder Kommentar verbietet angesichts dieser Behördenwillkür, dieser eklatanten Arroganz und Unverschämtheiten, die hier über ein ehemaliges Heimkind gehäuft werden, die eigentlich erstmal nur eines will: Wissen, wer sie ist!
Wie heißt es doch so schön im Abschlussbericht des „Runden Tisches Heimerziehung der 50er und 60er Jahre?
„Grundsätzliches Einsichtsrecht der Betroffenen
(…)
Grundsätzlich ist den Betroffenen nach diesen Regelungen Auskunft zu erteilen über
die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden und,
den Zweck der Speicherung.“ (RTH-Abschlussbericht, S. XIX)
„In der Praxis erweisen sich immer wieder die Finanzierung und die Bereitstellung von Ressourcen als Problem. Die Akteneinsicht erfordert aufseiten der Institutionen einen erhöhten Aufwand: Die Aktensuche, das Kopieren und ggf. Schwärzen der Akten und die Begleitung der Akteneinsicht bedeuten Personaleinsatz und Sachkosten. Viele ehemalige Heimkinder leben heute von ALG II, Grundsicherung oder sehr niedrigen Renten. Immer wieder wird berichtet, dass Behörden und Einrichtungen für die Akteneinsicht zum Teil erhebliche Bearbeitungsgebühren erheben und keine Kosten übernehmen. Auch die Reisekosten zur Übergabe der Akte werden oft nicht erstattet. Die niedrigen Einkommen vieler ehemaliger Heimkinder ermöglichen derartige Zahlungen jedoch nicht. Manche
Stellen lehnen die Akteneinsicht generell ab und begründen dies damit, dass keine personellen Ressourcen bereitstünden, um nach Akten zu suchen.
In diesem Zusammenhang ist aus Sicht des Runden Tisches auf die besondere Verantwortung der mit der Heimunterbringung befassten Institutionen und Einrichtungen hinzuweisen. Die Akteneinsicht steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben und Pflichten der jeweiligen Institutionen und Einrichtungen – auch wenn die Unterbringungen bereits viele Jahre zurückliegen und auch wenn „nur“ die Rechtsnachfolge besteht.“ (ebda., S. XXIV)
Teil 1: Heimakten und Informationen
Seit 2009 bin ich ja nun darum bemüht, meine Heimakten einzusehen, bzw. sie vielleicht sogar zu erhalten. Als erstes bekam ich die Auskunft, dass sich diese im Keller eines einsturzgefährdeten Hauses befinden. Als ich dennoch weiter fragte, erhielt ich Ratschläge in die Richtung gehend, dass ich doch jetzt schon so alt geworden sei und die Vergangenheit endlich ruhen lassen sollte.
Auf meine Rückfrage, wessen Vergangenheit ich denn ruhen lassen sollte, erhielt ich bis heute keine Antwort.
Als nächstes wurde mir mitgeteilt, die Akten seien vernichtet. Also bat ich darum, das Vernichtungsprotokoll einsehen zu dürfen. Bis heute: Keine zufriedenstellende Reaktion.
Zusammenfassend habe ich folgende Auskünfte erhalten:
• Die Akten sind inzwischen nicht mehr im einsturzgefährdeten Keller
• Die Akten seien vernichtet
• Vernichtungsprotokolle sind der Jugendamtsleitung unbekannt
• Heimakten seien Verwaltungsakten, auf die der Bürger keinen Zugriff habe
Im Grunde habe ich zwar eine Information erhalten, die meine alte Heimakte als vernichtet erklärt. Aber: alle weiteren Informationen sprechen eine Vernichtung überhaupt nicht mehr an, sodass ich davon ausgehe, die Akte gibt es noch.
Natürlich habe ich auch andere Wege zu gehen versucht. So habe ich mit einer erweiterten Meldeauskunft angefangen, damit ich zumindest meinen Aufenthalt im Kinderheim belegen konnte. Auch diese Aktion war nicht ohne Probleme zu erledigen:
Zunächst wurde bei mir angerufen und man erkundigte sich, was ich denn mit den Daten wolle.
Danach wurde mir erklärt, es lägen keine Daten für den Zeitraum vor 1981 vor. Als ich dagegen Einspruch erhob, wurde mir vorgeworfen, es hätten sich 4 Personen 5 Stunden mit meinem Anliegen beschäftigt, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Weitere Kommentare dazu erspare ich mir.
Eine Beschwerde beim Amtsleiter erbrachte, dass mehrere Namen existieren, die ich in meiner Kindheit zwar irgendwann einmal gehört hatte, die aber angesichts meiner Geburtsurkunde bedeutungslos wurden.
Fakt ist, hier greift der Datenschutz für Personen, die es nie gegeben hat und auch heute nicht gibt. Die Daten zusammen führen zu wollen, schien der Anarchie gleich zu kommen.
Nach vielem Hin und Her erhielt ich dann doch die beantragte Meldeauskunft mit dem Hinweis, meine Eltern seien verstorben.
Dieser Hinweis wurde jedoch umgehend dahin korrigiert, dass es nur einen Elternteil betreffen würde. Wer jetzt verstorben war, wollte mir die Dame wieder aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen. Vielleicht treffe ich hier auch einmal auf jemanden mit Verständnis dafür, dass mir dann auch einmal der Kragen platzt.
Diese Vorfälle habe ich zum Anlass genommen, mich an den Oberbürgermeister meines Wohnortes zu wenden und diesen um Mithilfe zu bitten. Was soll ich sagen – zunächst keine Reaktion. Also, erneute Kontaktaufnahme, dieses Mal an eine Beschwerde gekoppelt. Wochen später erhielt ich dann einen Anruf. Zunächst wurde mir erklärt, dass die von mir vorgebrachten Vorfälle gar nicht sein könnten, denn gerade die entsprechende Dame sei auf ihrem Gebiet eine Fachkraft. Ein solches Verhalten habe ich mir verbeten, denn ich führe niemals grundlose Beschwerden.
Da nun – wie bei meinem Namen – auch bei meinen Eltern etwas schief gelaufen war, musste ich mich an den Wohnort meiner leiblichen Eltern wenden.
Das tat ich dann auch. Das heißt, ich habe mich erst einmal im Internet kundig gemacht und die entsprechenden Kontaktdaten ermittelt. Die entsprechende Auskünfte sollten 8,- € pro Kopf kosten. Ich zahlte ich die Gebühren und erbat entsprechende Auskünfte.
Die Rückantwort konfrontierte mich dann mit einer weiteren Gebührenforderung, sodass ich letztlich auf einen Gesamtsatz von 76,- € kam. Der Grund für die plötzlich so hohen Gebühren: es könne sich um Informationen aus alten Datenbeständen handeln, aber sicher wäre man sich da nicht.
Das wollte ich so nicht hinnehmen. Also habe ich meine 16,- € zurück erbeten und schon hatte ich wieder Ärger. Nachdem ich zweimal angerufen und mit einem Umgangston konfrontiert wurde, den ich mir in meinem früheren Berufsleben keinem Gegenüber hätte erlauben dürfen, habe ich mich kurzerhand beschwert – ganz oben.
Kurze Zeit später rief mich ein sehr netter Herr aus dem dortigen Standesamt an. Er war sehr darauf bedacht, friedlich mit mir umzugehen und erbat das auch von mir. Da ich grundsätzlich kein Problem damit habe, freundlich auf Mitmenschen zuzugehen, konnte ich ihm das auch ohne weiteres zusagen.
Mit diesem Menschen zu arbeiten, empfand ich angesichts meiner bisherigen Erfahrungen als sehr angenehm. Binnen 1 ½ Wochen hatte ich alle gewünschten Unterlagen und das kostenlos, weil ich nach meinem Antrag nach dem OEG ein Aktenzeichen vorlegen konnte.
Ein kurzes Wort noch zu der Gebührenforderung: Meine Anfrage konnte ohne weiteres aus Datenbeständen der letzten Zeit beantwortet werden. Die Forderung der zusätzlichen Gebühren von 60,- € erfolgte somit grundlos. Meine 16,- € habe ich zurück erhalten.
Aus den Unterlagen konnte ich aber auch entnehmen, dass meine leiblichen Eltern seit Jahren verstorben sind. Das ist schon alleine deshalb schade, weil meine Fragen an sie auf ewig unbeantwortet bleiben werden.
Teil 2: Kinderheim und Pfarrgemeinde
Es hat über ein Jahr gedauert, ehe ich aus dieser Richtung überhaupt eine Reaktion auf meine Anfrage feststellen konnte.
Im Kinderheim erklärte mir die jetzt dort tätige Leiterin, es gäbe keine Akten mehr. Als die seinerzeit dort tätigen Ordensschwestern das Haus verließen, haben sie alle Akten und Unterlagen mitgenommen. Auch die Akten der zu diesem Zeitpunkt dort lebenden Kinder habe sie mit abgeben müssen. Im Pfarrbüro bräuchte ich es erst gar nicht versuchen, da dort auf entsprechende Anfragen gar nicht reagiert würde.
Also fragte ich im Mutterhaus der Ordensschwestern nach. Von dort erhielt ich die Antwort, dass die Akten an das zuständige Erzbistum abgegeben wurden, da das Kinderheim aufgelöst worden sei. Weiter bezog man sich auf das Kirchenrecht.
Über ein Jahr hat es gedauert, ehe eine Reaktion aus der Pfarrgemeinde zu verzeichnen war, die auch heute noch Träger des durchaus nicht aufgelösten Kinderheimes ist. Es wird wohl niemanden verwundern, dass ich auch hier einen weiten Umweg über das zuständige Erzbistum und die Bischofskonferenz machen musste.
Es ist aber doch ein Unterschied auszumachen, ob sich jemand im Licht der Öffentlichkeit der Hilfe in Sachen Heimakten verschreibt, oder ob man sich mit ehemaligen Heimkindern direkt befassen muss. Meine Bemühungen liefen im Grunde ins Leere. Man könnte auch sagen, die dafür aufgebrachte Energie ist sozusagen in einem schwarzen Loch verschwunden. Zumindest konnte ich erfahren, dass noch Akten aus den Jahren 1892 bis 1925 existieren. Leider nicht mein Jahrgang.
Also bin ich dem Pfarrer der Kirchengemeinde auf die Nerven gegangen und schließlich erhielt ich tatsächlich Antwort. Es kam zu einem Gesprächstermin, in dem mir zuerst erklärt wurde, die Akten befänden sich im Archiv des Erzbistums. Da sich das Archiv der Pfarrgemeinde tatsächlich zur Ordnung und Sichtung dort befand, war die Aussage korrekt.
Wichtig war für mich noch zu erfahren, dass das es das von den Ordensschwestern angesprochene Kirchenrecht in der genannten Form gar nicht gibt. Erreichbar war für mich jedoch der Eintrag aus dem Taufbuch der Pfarrgemeinde. Dort standen wieder andere Daten zu meiner Person. Insgesamt komme ich jetzt auf
• 5 Vornamen
• 3 Nachnamen
• 2 Geburtsdaten
• 3 Geburtsorte
• 2 Paar Eltern
Nein, ich habe nichts vergessen. Das ist schon alles. Sollte Ihnen jetzt nur dazu einfallen, dass sich hier ein gewaltiger Fehler eingeschlichen hat, das wird wohl so sein.
Hier wäre dann mal der Punkt, wo ich Fragen weitergeben möchte, mit denen ich mich schon lange beschäftige. Ich besitze Zeugnisdokumente mit falschen Namen, ich hatte Ausweispapiere mit falschen Namen, Jahrzehnte existieren Datensätze, zu denen niemand eine Querauskunft angefordert hat. Der Datenschutz greift für Menschen, die es gar nicht gibt. Wie ist ein solches Chaos in Deutschland überhaupt möglich? Eine Antwort mit dem Begriff „Einzelfall“ kann ich nicht akzeptieren, denn ich bin nicht die einzige, die genau dieses Problem hat.
Teil 3: Recht haben und Recht bekommen…
Wenn man bedenkt, dass die oben beschriebenen Punkte alleine schon einen Zeitraum von über zwei Jahren für sich beansprucht haben, sollte doch jeder Verständnis dafür haben, dass ich mir später doch anwaltliche Hilfe gesucht habe. Nach jahrelanger Aktivität habe ich auch keine Kraft mehr, meine Angelegenheiten alleine zu klären. Mit meinem Anliegen werde ich nicht nur nicht ernst genommen, ich hatte oft den Eindruck, einfach nur veralbert zu werden.
Ausschlaggebend war die Tatsache, dass ich mich u. A. auch mit dem Thema sexueller Missbrauch an die dafür zuständigen Stellen gewandt habe. Die kirchliche Seite kann ich kurz beschreiben: Ich habe entsprechende Stellen kontaktiert, Berichte geschrieben und verschickt und auf Antwort gewartet. Ich warte heute noch.
Etwas länger ist die Beschreibung, die sich mit dem Landschaftsverband befasst. Natürlich hatte man auch dort keine Heimakten mehr von mir. Aber unterhalten könnte man sich ja, das würde vielleicht auch schon helfen. Zunächst hatte mein Gesprächspartner auch einen netten Eindruck auf mich gemacht. Als mein Anliegen aber konkreter wurde, änderte sich das.
Da der sexuelle Missbrauch sich in meinem Fall auch auf die in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes befindliche Schule erstreckte, blieb dieses Thema natürlich nicht unerwähnt. Meine Schulakte (ich komme mir langsam lächerlich vor) ist durch einen Wasserschaden vernichtet worden.
Nachdem ich Namen genannt hatte, erhielt ich in einem Fall 5 Anschriften. 4 waren bundesweit verteilt, eine Anschrift wies Melbourne als Wohnort auf. Diese Leute sollte ich dann mal anschreiben und nachfragen, ob sie als Täter in Frage kämen. Auf meinen Einwand, warum das nicht von Seiten des LV geschieht, erhielt ich die Antwort, die Leute würden sich einen Anwalt nehmen und dem wollte man nicht begegnen. Was glauben die denn, was ich bekommen würde? Blümchen?
Also habe ich mich an einen für die Schulen zuständigen Menschen gewandt. Der reagierte auch und besuchte mich sogar zu Hause. Meine Schulakte wollte er über die Bezirksregierung anfordern, ebenso die Personalakten der entsprechenden Lehrer. Das hörte sich richtig toll an... Ich hätte es besser wissen müssen.
Es entstand ein Schriftstück in dem lediglich meine Schulakte angefordert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Art „Rehabilitation“ stattfinden solle, da unbegründete Diebstahlsvorwürfe im Raume stünden. Der sexuelle Missbrauch wurde mit keinem Wort erwähnt. Als ich das bemängelte, erhielt ich zur Antwort, man wolle „keine schlafenden Hunde wecken“.
Stattdessen erhielt ich die Telefonnummer eines Menschen, der wohl in der Lage sein solle, Dinge herauszufinden, die nicht einmal in den Rechnern des LV stünden. Diesen Menschen sollte ich mal kontaktieren, aber nicht erwähnen, woher ich die Kontaktdaten habe.
Das hat mich gewarnt. Zudem war ich mir auch nicht sicher, ob ich mich mit einer solchen Vorgehensweise nicht auch strafbar machen würde. Ich ließ ich die Finger davon.
Letztlich habe ich mich an den Weißen Ring gewandt (Vorschlag aus dem LV) und dort um Mithilfe gebeten.
Gemeinsam beschlossen wir, einen Antrag nach dem OEG zu stellen. Dieser ist beim LV zu stellen, jedoch bei einer anderen Kontaktperson. Was soll ich sagen:
Berichte schreiben,
Zeugen nennen,
Adressen ausfindig machen…
Einen Anwalt, so die Meinung des Mitarbeiters beim LV, bräuchte ich erst mal nicht.
Das ist jetzt ein ¾ Jahr her.
Die Sache mit dem Anwalt sollte wirklich jedes Heimkind machen, aber die hat auch ihre Tücken.
Mein erster Antrag an meine Rechtsschutzversicherung wurde abgelehnt. Also habe ich versucht, an einen Beratungsschein zu kommen. Grundsätzlich wäre das auch angesichts von Hartz IV kein Problem gewesen. Trotzdem habe ich den Beratungsschein nicht bekommen. Der Grund ist ganz einfach. Mein Mann und ich lagen trotz Hartz IV etwa 70,- € über einem Satz, der für mich ein Buch mit 7 Siegeln ist. Hätte ich irgendwo noch einen völlig unnötigen Kredit abzuzahlen gehabt, wäre das gar kein Problem gewesen. Da wir aber nicht über unsere Verhältnisse leben, bekommen wir auch keine Hilfe, so einfach ist das.
Da sich die anwaltliche Hilfe, wie hier ganz sicher ausreichend geschildert, auf mehrere Teilbereiche erstreckt, bekam ich Ärger mit meiner Rechtsschutzversicherung. Die hat zwar zwischenzeitlich den ursprünglich abgelehnten Schadensfall doch noch übernommen mir aber danach sofort gekündigt, weil es dann zwei Schadensfälle innerhalb von 12 Monaten waren. Mit anderen Worten – entsprechende Bedingungen nach den Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen erfüllt.
Der Kündigung zu widersprechen, weil die Fälle zusammen gehören, hat mich erst einmal nicht weiter gebracht. Auch mein mehrfacher Hinweis darauf blieb unbeachtet. Die Rechtsschutzversicherung hat die Kündigung einfach nur gnadenlos durchgezogen. Somit sind mir in Bezug auf weitere Richtungen in meiner Angelegenheit schlicht die Hände gebunden. Darin sehe ich durchaus eine Rechtsbeugung.
Teil 4: Fazit
Sollte sich tatsächlich jemand die Zeit nehmen, meinen Bericht zu lesen, muss er zu der Ansicht kommen, die Entscheidungen des „Runden Tisches Heimerziehung der 50er und 60er Jahre“ (RTH) sind nicht umsetzbar.
Einzelfallentscheidungen können gar nicht herbeigeführt werden, denn folgende Punkte sprechen dagegen:
Heimakten
• sind durch Naturkatastrophen zerstört
• wurden vernichtet
• liegen in irgendwelchen alten Kellern, oder unter dem ehemaligen Kölner Stadtarchiv
• sind jedenfalls nicht dort, wo sie eigentlich sein sollten
• sind für den Bürger unzugängliche Verwaltungsakten
• Vernichtungsprotokolle kennt man nicht
Ansprechstellen
• reagieren gar nicht, oder sehr spät
• berufen sich auf ein Recht, das über dem Grundgesetz zu stehen scheint
• zeigen völlig unsinnige Wege auf
• lassen wirklich konstruktive Zusammenarbeit vermissen
Juristische Mittel
• lassen sich letztlich nur von Leuten mit Geld anwenden
• sind ohne Beweise oder Akten zum Scheitern verurteilt
Abgesehen einmal davon, dass viele ehemalige Heimkinder dazu gedrängt werden, irgendwelche Verzichtserklärungen usw. zu unterschreiben.
Äußerungen über den Runden Tisch Heimerziehung
• Diverse Anlaufstellen äußerten, der RTH sei ihnen nicht bekannt.
• Der RTH kann keine Vorschriften erlassen.
• Der RTH ist keine gesetzgebende Gewalt, er empfiehlt nur.
Mich beschleicht schon seit einiger Zeit der Eindruck, der durch eine Petition ins Leben gerufene RTH, bzw. wir ehemaligen Heimkinder werden gar nicht ernst genommen.
Ganz ehrlich: Ein solches Ergebnis ist nach jahrelangen Recherchen, Bemühungen, zahllosen Briefen, E-Mails und Telefonkontakten doch ernsthaft frustrierend.
(Vielleicht gibt es ja doch noch eine Fortsetzung... irgendwann...)





















