(openPR) Gesetzesentwurf des Bundesrates
11. September 2003 - Zu dem Gesetzesentwurf des Bundesrates bezüglich der Erhebung von Parkgebühren erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Gesetzesentwurf des Bundesrates, die Erhebung und Gestaltung von Parkgebühren in Zukunft vollständig der freien Disposition der Kommunen zu überlassen, ist der richtige Weg zur Stärkung der Gemeinden und ihrer Verwaltung. Dieser leistet nämlich einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Flexibilisierung der Verwaltungshandlung auf kommunaler Ebene.
Der Gesetzesinitiative zufolge soll die Regelung des § 6a Abs. 6 StVG geändert werden, die den Kommunen momentan eine Gebührenerhebung von mindestens 0,05 Euro je angefangene halbe Stunde zwingend vorschreibt. Ich begrüße dies außerordentlich, da durch die starre Regelung des § 6a Abs. 6 die Umsetzung von innovativen Ideen in Sachen Parkgebühren dauerhaft blockiert ist.
Derzeit ist es den Kommunen nicht möglich, Kurzparkern in der ersten halben Stunde eine gebührenfreie Inanspruchnahme eines Parkplatzes einzuräumen. Gleiches gilt auch für die Einführung eines gestaffelten Gebührensystems in Anlehnung an die tageszeitlichen Schwankungen. Eine Änderung des § 6a Abs. 6 StVG würde somit den Besonderheiten einer jeden Gemeinde besser Rechnung tragen.
Daher fordere ich auch Rot-Grün auf, sich diesem kommunalen Anliegen nicht zu verschließen und einer Neuregelung im Sinne der Gemeinden zuzustimmen!
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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