(openPR) BERLIN. Anläßlich der Forderungen aus der CDU/CSU bei der Übernahme der Wohnkosten durch die Kommunen im Rahmen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine einjährige Überprüfungsklausel ins Gesetz mit aufzunehmen, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela :
Abgesehen davon, dass auch die FDP nun endlich von der Regierung erwartet, verlässliche und konkrete Zahlen auf den Tisch zu legen, ist die Forderung aus der CDU/CSU, eine einjährige Überprüfungklausel bei der Übernahme der Wohnkosten durch die Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in das Durchführungsgesetz aufzunehmen, nur eine halbherzige Sache. Die Regierung und auch die CDU/CSU müssen endlich Farbe für die Städte und Gemeinden bekennen. Die beste Lösung für die Kommunen ist die Aufnahme des echten Konnexitätsprinzips in das Grundgesetz, wie es die FDP schon seit langem fordert. Denn das Problem bleibt: Der Bund beauftragt die Kommunen mit Aufgaben, will aber die Kosten nicht erstatten. Mit der Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz wird der Bund zur Zahlung eines angemessenen Ausgleichs gesetzlich verpflichtet. Damit muss der Streit, ob und wieviel vom Bund gezahlt wird, nicht immer wieder von Neuem geführt werden: Der Bund muss, !
wie jeder Bürger auch, für das zahlen, was er in Auftrag gibt. Es bleibt abzuwarten, wie lange die Bundesregierung die Kommunen noch hinhalten will.











