ELENA-Verfahren soll schnellstmöglich eingestellt werden
(openPR) In einer Pressemitteilung vom 18.07.2011 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben, dass sich beide Ministerien nach eingehender Überprüfung darauf verständigt wurde, das Elena-Verfahren nach einer Laufzeit von gut eineinhalb Jahren (Beginn des Meldeverfahrens war der 01.01.2010) schnellstmöglich einzustellen.
Die Prüfungen beider Ministerien ergaben übereinstimmend, dass das System Sicherheitsmängel aufweist.
Einer dieser Mängel ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Dieser notwendige datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard, von dem der Erfolg des ELENA-Verfahrens abhängig ist, wäre auch nach größeren Bemühungen nicht zeitnah flächendeckend einführbar.
In Kürze wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Die bereits sollen danach auch unverzüglich gelöscht werden.
Die für dieses ELENA-Verfahren getätigten Investitionen sollen aber nicht umsonst gewesen sein. Die Bundesregierung sucht nun nach Verwendungsmöglichkeiten, um die entwickelte Software und das erworbene Know-How für ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung nutzen zu können.
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