(openPR) Seit Anfang des Jahres sind durch die Änderung der Betriebsprüfungsordnung die Rahmenbedingungen für eine so genannte zeitnahe Betriebsprüfung geschaffen worden.
Was ist unter der zeitnahen Betriebsprüfung zu verstehen?
- Die Finanzverwaltung kann ab 2012 erstmals Prüfungsanordnungen für die so genannte zeitnahe Betriebsprüfung versenden.
- Grundlage zeitnaher Prüfungen sind die für die zu prüfenden Besteuerungszeiträume eingereichten Steuererklärungen.
- Der Prüfungszeitraum kann NUR ein Jahr umfassen.
- Der Prüfungsablauf bleibt wie bei einer „gewohnten“ Betriebsprüfung.
- Über das Ergebnis der zeitnahen Prüfung wird – wie gewohnt – ein Prüfungsbericht angefertigt bzw. eine Mitteilung über die ergebnislose Prüfung angefertigt.
- Es kann zu einer Prüfung im Jahrestakt kommen.
- Der Unternehmer kann jederzeit einen Antrag auf zeitnahe Prüfung stellen, einen Anspruch auf eine zeitnahe Prüfung hat er jedoch nicht (Ermessensentscheidung des Finanzamtes)
Gibt es auch Vorteile durch die zeitnahe Betriebsprüfung?
- Ja, denn durch die Prüfung eventuell entstehende Nachzahlungen kosten keine bzw. geringere Zinsen (nach § 233a AO), da die Zinsrechnung noch nicht begonnen hat bzw. der Zinsbeginn nicht sehr lange zurückliegt.
- Ja, eventuelle Fehler in der Buchhaltung können eher/zeitnah abgestellt werden.
- Ja, denn Jahresabschlüsse werden nicht erst nach ewiger Zeit (6-7 Jahre) geändert.
- Ja, die Unterlagen sind meist noch nicht im Lager bzw. Archiv verstaut worden und somit ohne viel Staubaufwirbelung relativ zügig greifbar.
- Ja, die elektronisch gespeicherten Daten sind nicht mehr so veraltet, d.h. ein Datenzugriff kann komplikationsloser durchgeführt werden.








