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LfA Förderbank Bayern: Neue Details zur Korruptionsaffäre

03.08.200513:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Am Rande der Zeugenvernehmung des Altbundeskanzlers Dr. Helmut Kohl im Schmiergeld-Prozeß Holger Pfahls vor dem Landgericht Augsburg wurden am heutigen Mittwoch nun einige weitere pikante Details bekannt.

Nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft Augsburg, München I und Frankfurt M. liegen diesen nunmehr Unterlagen vor, die die tatsächliche Verstrickung führender Beamten der LfA Förderbank sowie weiterer Beteiligter am Niedergang des ehemaligen Unterhaltungselektronikherstellers Schneider Rundfunkwerke AG beweisen. Nun ist der Weg frei für eine lückenlose Aufklärung der Machenschaften rund um diese LfA-Beteiligung.



Im Zentrum des Skandals steht der ehemalige Vorstand der staatlichen LfA Förderbank Bayern, Franz-Josef Schwarzmann. Obgleich er Anfang 2000 wegen der Affäre um die Bauträgergesellschaft und LfA-Tochter LWS zurücktreten musste, nutzte er sein Aufsichtsratmandat bei der SCHNEIDER AG zu erheblichen Nebeneinkünften:

Bereits am 31.01.2001 stellte das Landgericht Memmingen ( Az.: 2H O 1685/00 ) fest, dass "die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen an Mitglieder des Schneider Aufsichtsrats als erfolgsbezogene Vergütung für nichtig erklärt wird." Eine vom Aufsichtsrat eingesetzte "Kommission" hatte dieses Programm entworfen, welches den Aufsichtsratsmitgliedern zugute kommen sollte. Mitglieder dieser speziellen "Arbeitsgruppe" waren der Vorstandsvorsitzende Benedikt Niemeyer, der LfA-Vorstand Schwarzmann sowie der Seniorpartner der Münchner Anwaltskanzlei KPMG Beiten Burkhardt Mittl Wegner , Dr. Wilfried Klöpper

Das Pikante daran ist, dass der langjährige juristische Berater der Schneider AG im August 1999 von der LfA dominierten Hauptversammlung als Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Was bis dato den Aktionären verschwiegen wurde:
Die Dienste der Anwaltskanzlei von Dr. Klöpper sollte sowohl von der LfA Förderbank Bayern als auch der Schneider AG zu jeweils 50% bezahlt werden.

Die beiden vom Aufsichtsrat ernannten "Berater" konnten sich der Zustimmung der Hauptversammlung des von ihnen erarbeiteten Plans für eine "erfolgsbezogene Vergütung" sicher sein: Über einen bis dato unbekannten Stimmrechtspool - vereinbart zwischen LfA und Lehman Brothers im Vorfeld der Kapitalerhöhung 1998 - dominierte die LfA Förderbank faktisch die Mehrheit sämtlicher Hauptversammlungen seit 1998. In einem bankinternen Memorandum rechnet Lehman Brothers vor, dass die LfA Förderbank durch einem der öffentlichkeit bisher unbekannten Stimmrechtspool sämtliche Hauptversammlungsmehrheiten seit Ende 1998 inne hatte.

Wie erst jetzt anhand der vom Insolvenzverwalter eingereichten Unterlagen bekannt wurde, musste trotzdem anbetracht der laufenden Klage der SDK (Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre) der Hauptversammlung folgendes Detail verschwiegen werden:

Schwarzmann durfte entsprechend den vom Insolvenzverwalter Dr. Jaffe eingereichten Unterlagen genauso wie Dr. Klöpper ein Beratungshonorar "von mindestens 500,00 DM pro Stunde" dem Unternehmen in Rechnung stellen! Von seiner und der seiner Kollegen erforderlichen Genehmigung hing es ab, dass die Aufsichtsratmitglieder bis zu 100.800 Stück Wandelschuldverschreibungen im Gesamtwert von rd. 7,5 Mio Euro "erwerben konnten".

In diesem Zusammenhang wechselte am 01.06.2000 auch der selbsternannte Abteilungsdirektor der LfA Förderbank Ralf Adam in den Vorstand der SCHNEIDER AG. Als Schriftführer bei den Aufsichtsratssitzungen konnte er sich der Zuteilung von 60.000 Stück Aktienoptionen sicher sein. Seit dem hatten "über seinen Tisch sämtliche Aufträge an alle Rechtsanwälte des Unternehmens zu laufen" - auch an die Münchener Rechtsanwaltskanzlei des Ersatzaufsichtsratmitglieds Dr. Klöpper .

Abzuwarten bleibt, ob die Staatsanwaltschaften und die Insolvenzgerichte Ihren bislang vernachlässigten Pflichten nachkommen werden!.

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