(openPR) Gerade sind die Änderungen bei den Krankenkassenbeiträgen „hoffentlich“ reibungslos in der Lohn- und Gehaltssoftware umgesetzt und alle Arbeitnehmer haben eine korrekte Verdienstabrechnung erhalten (und diese auch verstanden). Schon können wir uns Gedanken über die Neuregelungen zum nächsten Jahreswechsel machen. Geplant ist u.a. eine Verlegung des Beitragsabführungstermins auf das laufende Monatsende. Neben der Umstellung der Personalabrechnungssoftware bedeutet dies sicherlich auch eine Änderung der betrieblichen Abläufe. Gut beraten ist, wer sich frühzeitig insbesondere mit der Beitragsabführung im Januar beschäftigt, denn hier kommt es sonst zu einem überraschenden Liquiditätsengpass. Weitere Änderungen zum Jahreswechsel werden mit Sicherheit kommen, jedoch wird für die Umsetzung auch in diesem Jahr nicht allzu viel Zeit zur Verfügung stehen.
Mit der Umsetzung gesetzlicher Änderungen sowie der korrekten Erstellung der Lohnabrechnungen muss sich nicht herumplagen, wer die zeit- und kostenintensive Lohn- und Gehaltsabrechnung bereits an einen Dienstleister ausgelagert hat.
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