(openPR) Das Auslagern von Personalarbeit ist ein besonders sensibler Bereich. Andererseits ist für kleine und mittelständische Unternehmen gerade hier noch großes Potential zur Vereinfachung von Prozessen, Professionalisierung und Kostensenkung.
Gerade die Personalabrechnung und Personalverwaltung unterliegt ständigen gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Änderungen und ist damit sehr kosten- und schulungsintensiv. Die festen monatlichen Zahlungstermine erfordern die Absicherung durch eine interne Vertretungsregelung – es müssen sich also mindestens 2 Mitarbeiter mit dem Abrechnungssystem und den gesetzlichen Bestimmungen auskennen, auch wenn die Anzahl der abzurechnenden Mitarbeiter dies nicht rechtfertigt. Durch die häufigen Systemanpassungen werden auch immer wieder Kapazitäten in der EDV-Abteilung für die Personalabrechnung gebunden.
Es liegt also nahe, die Lohn- und Gehaltsabrechnung einem Dienstleister zu übertragen und damit Kosten zu sparen und eigene Ressourcen zu entlasten. Bei der Auswahl des Partners für die Lohnbuchhaltung sollten aber unbedingt einige Punkte beachtet werden, damit es nicht zum Kontrollverlust über die eigenen Daten kommt:
Der Anbieter muss über eine ausgereifte Software verfügt. Wird mit einem im Markt etablierten Abrechnungsprogramm gearbeitet, so brauchen Sie sich um die Korrektheit der Abrechnungen und um die Berücksichtigung von gesetzlichen Änderungen innerhalb der Software nicht zu sorgen. Auch sollte die Software in der Lage sein, ein elektronisches Archiv zur Verfügung zu stellen. Das spart nicht nur Ablageaufwand sondern auch noch Platz im Archiv.
Sie benötigen einen Anbieter der persönlich ansprechbar ist und nach Möglichkeit auch vor Ort für Sie und Ihre Mitarbeiter präsent sein kann. Sie sollten den Ansprechpartner persönlich kennen, der Ihre sensiblen Personaldaten bearbeitet.
Oftmals gibt es betriebliche Änderungen oder interne Prozesse, die in der Lohn- und Gehaltsabrechnung abgebildet werden sollen. Das von Ihnen beauftragte Unternehmen sollte also in der Lage sein für Sie individuelle Lösungen abzubilden.
Idealerweise sollte das beauftragte Dienstleistungsunternehmen auch kompetenter Partner in weiteren personalrelevanten Bereichen sein. Nur so haben die Informationen, die für die Personalabrechnung sowieso schon EDV-technisch erfasst werden, zusätzlichen Nutzen. Ihr Dienstleister für die Lohn- und Gehaltsabrechnung kennt Sie, Ihre Mitarbeiter und das Unternehmen. Es liegt also auf der Hand diesen Dienstleister auch für sonstige personalrelevante Themen zu Rate zu ziehen; z.B. bei Mitarbeiterkorrespondenz und -betreuung, Personalaktenführung, Personalbeschaffung, Beratung der Geschäftsführung und Führungskräften, betriebliche Altersversorgung etc.. Voraussetzung ist natürlich, dass dieser einen personalwirtschaftlichen Blickwinkel hat und nicht nur rein buchhalterischer Abwickler der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist.
Mit ADP Personal Partner bietet ADP kleinen und mittleren Unternehmen durch erfahrene Fachleute vor Ort Personalarbeit auf Grundlage einer technisch ausgereiften Softwareplattform. ADP Personal Partner steht für maßgeschneiderte Personaldienstleistungen, Kundennähe und die Sicherheit der Nummer 1 für Services im Personalwesen. In Deutschland wird bereits jede fünfte Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Produkten und Services von ADP erstellt.
HS-Personal bietet als ADP Personal Partner am Mittleren Niederrhein Personalarbeit für KMU an. Von der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Reisekostenabrechnung, über Personalverwaltung, bis hin zu Personalmanagement und Personalberatung erhalten KMU den Zugriff auf das komplette Spektrum einer externen „internen“ Personalabteilung. Durch das weite Netz von ADP Personal Partnern und weiteren Kooperationspartnern steht ein umfangreicher Baukasten für die Personalarbeit bereit. Die Kunden können daraus bedarfsgerecht, individuell und vor allem aus dem Blickwinkel eines erfahrenen Personalfachmanns bedient werden können.
Mehr Informationen finden Sie unter www.hs-personal.de







