(openPR) Presse-Grosso, VDZ, BTWE und GS1 Germany vereinbaren gemeinschaftliche Jugendschutzinitiative für Presseprodukte mit elektronischen Datenträgern.
Köln, 13. Juli 2011. Die Branchenverbände Bundesverband Presse-Grosso, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) haben sich auf eine Erweiterung der Pressecodierung von Zeitungen und Zeitschriften geeinigt. Ziel ist die effektive Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes. Presseprodukte mit beigefügten CDs, CD-ROMs oder DVDs, die mit einer Altersbeschränkung der Freiwil-ligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK) gekennzeichnet sind, werden mit einem neuen „Jugendschutz-Präfix“ im EAN-Barcode versehen. Dieser neue, gemeinsam mit GS1 Germany entwickelte, Branchenstandard soll spätestens zum 1. Januar 2012 umgesetzt sein. Er ermöglicht zusätzlich zu der vorhan-denen visuellen Jugendschutzkennzeichnung eine softwaregesteuerte Erkennung beim Kassiervorgang. Nach entsprechender Anpassung der Kassen-Software des Einzelhandels löst die neue Codierung beim Scannen von Presseprodukten an der Kasse ein akustisches, wahlweise zusätzlich optisches Signal aus. Es weist das Personal auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht bzw. die erforderliche Sichtprüfung hin. Der „Jugendschutz-Präfix“ findet Eingang in alle relevanten GS1 Germany-Publikationen. Spätestens zum 1. Januar 2012 soll er in die betrieblichen Prozesse der Verlage und Handelsstufen integriert sein.
Mit dem Projekt kommen die Branchenverbände den Wünschen des Einzel-handels nach, der zur Unterstützung des effizienten Kassen-Checkouts zusätzlich zu der vorhandenen Kennzeichnung der Presseprodukte eine softwarebasierte Erkennungsroutine bevorzugt – wie schon bei anderen jugendschutzrelevanten Warengruppen wie Tabakwaren oder Alkohol.









