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„Durch KJM-Entscheidung droht Verschlechterung des Jugendschutzes in Deutschland“

16.05.201908:02 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: „Durch KJM-Entscheidung droht Verschlechterung des Jugendschutzes in Deutschland“

(openPR) - JusProg bedauert gefährdete Anerkennung des Jugendschutzprogramms durch KJM-Entscheidung
- “Für den deutschen Jugendschutz ist wenig gewonnen, aber viel verloren”
- Kritik falsch: Mobile Jugendschutzprogramme längst vorhanden, weitere in der Entwicklung

Mit Bedauern und Unverständnis hat der Verein JusProg e.V. auf die Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) reagiert, die seit dem Jahr 2012 bestehende Anerkennung des JusProg-Jugendschutzprogramms für Windows aufheben zu wollen. „Mit der Entscheidung ist für den Jugendschutz in Deutschland wenig gewonnen, aber sehr viel verloren“, kommentierte Stefan Schellenberg, Gründer und Vorsitzender des JusProg e.V.

Sollte die KJM-Entscheidung wirksam werden, würden Kinder, die derzeit durch das JusProg-Jugendschutzprogramm geschützt werden, ohne Schutz vor gefährlichen ausländischen Webseiten surfen. Besonders problematisch sind vor allem Angebote aus dem Ausland wie beispielsweise Kinderpornografie, Tiersex, extreme Gewalt und harter politischer Extremismus. „Alternative gesetzliche Möglichkeiten wie Sendezeitbeschränkungen oder Personalausweisroutinen sind nicht mehr zeitgemä?, betont Schellenberg, „mit der Entscheidung der KJM droht damit ein rückschrittiger, realitätsferner und wirkungsloser Jugendschutz im Internet.” Die besonders problematischen und extrem verstörenden Inhalte kommen fast alle aus dem Ausland. Wenn der Jugendschutz nicht auch vor Webseiten aus dem Ausland schützt, was Folge der KJM-Entscheidung wäre, ist er wirkungslos.

Nachdem die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.) als zuständige Selbstkontrolle das JusProg-Jugendschutzprogramm für Windows am 1. März 2019 erneut anerkannt hatte, soll diese Anerkennung auf Beschluss der KJM nun von der formal zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) aufgehoben werden. Sollte diese Aufhebung juristisch Bestand haben, dann dürften deutsche Anbieter bestimmte Inhalte der Altersstufen 16 und teilweise 18 (nicht aber gefährdende Inhalte wie Pornografie) nicht mehr ohne Sendezeitbeschränkung oder technische Mittel wie ein vorgeschaltete Personalausweisroutine im Internet anbieten. „Das sind Inhalte, wie sie in jedem anderen EU-Land uneingeschränkt gezeigt werden dürfen“, widerspricht Schellenberg einer vermeintlichen Verbesserung des Jugendschutz-Niveaus durch die KJM-Entscheidung, „nur ein grenzüberschreitender Ansatz, wie ihn das JusProg-Jugendschutzprogramm bietet, schützt Kinder wirksam.“

Entgegen falscher Darstellungen existieren zudem bereits Jugendschutz-Lösungen für mobile Endgeräte. Bereits seit dem Jahr 2016 gibt es kostenlos das JusProg-Jugendschutzprogramm für iOS (iPhone/iPad) im Apple-Store . Des Weiteren gibt es in Zusammenarbeit mit Vodafone längst Filterlösungen für Smartphones und Tablets, die auf der JusProg-Filterliste basieren und die bei iOS und Android funktionieren. JusProg e.V. bereitet derzeit vor, mobile Lösungen für iOS- (iPhone/iPad) und Android-Betriebssysteme ebenfalls formal bei der FSM zur Anerkennung vorzulegen, wie der KJM bekannt ist. Bislang gab es weder gesetzlich die Pflicht zur formalen Anerkennung dieser Programme, noch hatte die KJM dies gefordert. „Wir würden uns wünschen, dass die KJM zum Dialog zurückkehrt und die über Jahre aufgebaute Expertise gemeinsam mit uns weiterentwickelt und verbessert“, erklärte Schellenberg.

Ebenfalls war der KJM bekannt, dass JusProg e.V. derzeit ein Filtersystem auf Basis von Nameserver-Steuerung entwickelt, das geräteübergreifend von Schulnetzwerken über DSL-/WLAN-Boxen bis hin zu Apple-Computern, Spielekonsolen, TV-Geräten und auch in Smartphones und Tablets für den Schutz von Kindern sorgen wird. Eine JusProg-Version für Android ist zudem in der Entwicklung.

Mit ihrer Entscheidung ignoriert die KJM auch den Willen des Gesetzgebers. Die letzte JMStV-Novelle 2016 hat gezielt den Selbstkontrollen die Zuständigkeit für die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen übertragen und der KJM lediglich ein Veto-Recht eingeräumt, sofern die Selbstkontrollen ihren gesetzlichen Beurteilungsspielraum überschreiten. „Die FSM hat sich bei der Anerkennung genau an den Gesetzen orientiert“, betont Schellenberg, „wenn die KJM darüber hinaus Forderungen an den gesetzlichen Jugendmedienschutz hat, dann wäre der Gesetzgeber der Adressat.“ Ein stärkerer Dialog zwischen KJM und Selbstkontrollen würde dem Jugendschutz mehr dienen als eine Einschränkung des vom Gesetzgeber gewollten Entscheidungsspielraums der Selbstkontrollen.

„Wir engagieren uns mit unserem einzigartigen Jugendschutzprogramm seit Jahren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland, weit über die Vorgaben des Gesetzgebers hinaus“, so der JusProg-Vorsitzende, „wir können nur hoffen, dass die KJM einen konstruktiven Weg des Austauschs mit den Selbstkontrollen sucht und gemeinsam mit JusProg den Jugendschutz im Internet weiterentwickelt.“

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