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fun SmartPay - GeldKarte mit Jugendschutzmerkmal

18.05.200411:02 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) Karlsruhe, 05. Februar 2004. Die Karlsruher fun communications GmbH präsentiert als erster Anbieter ein System zur Auswertung des Jugendschutzmerkmals auf der GeldKarte. Hierfür hat fun communications das im Praxiseinsatz bereits bewährte und vom ZKA zugelassene Bezahlverfahren fun SmartPay zum Bezahlen mit der GeldKarte im Internet um die Abfrage des Jugendschutzmerkmals erweitert.

Rund 64 Millionen GeldKarten sind in Deutschland im Umlauf. Die Nutzungszahlen sind in den vergangenen Jahren mit der Zahl der Akzeptanzstellen stetig gewachsen. Für eine noch größere Akzeptanz der GeldKarte hat die Novellierung des Jugendschutzgesetzes gesorgt. Danach sind die Aufsteller von Zigarettenautomaten von 2007 an verpflichtet, an allen frei zugänglichen Geräten technische Vorkehrungen anzubringen, die die Bedienung durch Jugendliche unter 16 Jahren verhindert. Der Schlüssel ist der von den Banken ausgegebene GeldKarten-Chip. Dieser wird künftig mit einem Alterskontrollmerkmal ausgestattet, das den Kaufvorgang am Automaten verhindert, wenn der Besitzer der Karte unter 16 Jahre alt ist.

Die Tabakindustrie wird in den kommenden Jahren alle rund 600.000 unbewachten Automaten auf die GeldKarte umstellen. Das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip ist nicht nur der Schlüssel zum Zigarettenautomaten, sondern auch in Spielhallen, Videotheken und für Adult-Inhalte im Internet. Als erste deutsche Kreditinstitute geben die Sparkassen und Genossenschaftsbanken schon heute GeldKarten mit Jugendschutzmerkmal an ihre Kunden aus. Die Auswertung des Jugendschutzmerkmals wird im Internet durch fun SmartPay oder an stationären Terminals (z.B. Zigarettenautomaten) möglich sein.

Laut der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten entspricht die GeldKarte den gesetzlichen Anforderungen im Internet. Durch die Einrichtung technischer Barrieren soll Kindern und Jugendlichen der Zugang zu altersbeschränkten Angeboten versperrt werden. Lediglich Erwachsene sollen innerhalb der so genannten geschlossenen Benutzergruppen die Möglichkeit haben, derartige Inhalte aus dem Internet abrufen zu können. Die von der KJM aufgestellten Eckwerte zu den Anforderungen sind Volljährigkeitsprüfung durch persönlichen Kontakt sowie eine Authentifizierung bei jedem Nutzungsvorgang, wie es beim Einsatz der GeldKarte der Fall ist. „fun SmartPay ist die ideale Lösung für kostenpflichtige Adult-Inhalte im Internet“, so Stefan Bamberg, Geschäftsführer fun communications GmbH.

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