(openPR) Auf seiner diesjährigen Bundesmitgliederversammlung ("Kinderschutztage") in Berlin hat der DKSB einstimmig eine Resolution verabschiedet, die sich vor allem an TV- Produktionsverantwortliche von Casting, Coaching- und Reality-Formaten wendet. Sie sollten sich mit den UN-Kinderrechten befassen und ihre Fürsorgepflicht als Erwachsene wahrnehmen. In einer Folge der "Super Nanny" wurde gezeigt, wie eine Mutter ihr fünfjähriges Kind mehrfach schlägt. Der DKSB begrüßt eine Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), welche darin eine Verletzung der Menschenwürde sieht und RTL auf Grund dessen mit einem Bußgeld belegte. Das Kamerateam hätte die Gewalt durch die Mutter gegen das Kind unterbinden müssen. Auch Sendungen aus den Jahren 2010 und 2011 wie "Deutschland sucht den Superstar", "Abenteuer in Afrika - Deutschlands Teenies beißen sich durch" oder "Tatort Internet" sieht der DKSB kritisch. Hier seien Jugendliche zum Teil gedemütigt und entwürdigt worden. TV-Verträge, die Mitwirkenden mit Strafen drohen, falls Kinder oder Jugendliche aus einer laufenden Produktion aussteigen wollen, halten die Kinderschützer für sittenwidrig, da sie gegen das Selbstbestimmungsrecht verstießen. Der DKSB appelliert an die Bundesregierung, zu prüfen, ob der Schutz von Kindern in TV-Produktionen im Bundeskinderschutzgesetz geregelt werden kann. Kinder dürften nach Ansicht des DKSB keine Spielfiguren in einem medialen Millionengeschäft sein. Blog-Artikel dazu: http://www.fairquer.de/gewalt_gegen_kinder/dksb-begrust-entscheidung-der-kommissionfur-jugendmedienschutz/
Resolution: http://www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=65











