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Fehlinformation von ARD und ZDF zu Jugendschutzprogrammen - JusProg e.V. ruft zur Zusammenarbeit auf

03.02.201414:50 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Hamburg – Die jüngst vom Arbeitskreis der Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF verbreitete Pressemitteilung zu Jugendschutzprogrammen offenbart Wissenslücken der Jugendschutz-Fachleute der öffentlich-rechtlichen Anstalten oder eine gezielte Fehlinformation an die Presse.



So behaupten ARD und ZDF als wichtigste Begründung der Ablehnung der Jugendschutzprogramme fälschlich, es gäbe die Jugendschutzprogramme nur für Windows-Betriebssysteme und nicht für Smartphones – und übersehen dabei, dass die Anbieter der von der staatlichen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) anerkannten Jugendschutzprogramme längst auch Jugendschutzprogramme für iPhones und iPads („Surfgarten“ der Deutschen Telekom) sowie für Android-Betriebssysteme („Child Protect“ von Vodafone und JusProg e.V.) kostenfrei und werbefrei den Eltern und Schulen zur Verfügung stellen. Damit gibt es für alle wichtigen Zugangswege der Kinder und Jugendlichen gute kostenfreie Jugendschutzprogramme.

Auch juristisch verbreiten ARD und ZDF Fehlinformation. Angeblich sei es Anbietern wegen der Jugendschutzprogramme jetzt erlaubt, „entwicklungsgefährdende“ Inhalte rund um die Uhr ins Netz zu stellen, „weitere Schutzmaßnahmen, wie etwa Altersverifikation“ seien deshalb „nicht mehr zu treffen“, behaupten die öffentlich-rechtlichen Jugendschutzbeauftragten und offenbaren damit eine überraschend geringe Kenntnis des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). Richtig ist entgegen der Darstellung von ARD und ZDF: Für „entwicklungsgefährdende“ Inhalte sind nach wie vor strenge Altersverifikationen gesetzlich vorgeschrieben (§ 4.2 JMStV), wenn sie nicht sogar in der Verbreitung unzulässig sind (§ 4.1 JMStV). Durch Jugendschutzprogramme juristisch privilegiert sind in Deutschland hingegen lediglich sogenannte „entwicklungsbeeinträchtigende“ Inhalte (§ 5 JMStV), wie sie im Übrigen in allen anderen Ländern der EU und des westlichen Kulturkreises für alle Altersgruppen inklusive der Kinder ohne jegliche Beschränkung im Internet verbreitet werden dürfen.

Zudem behaupten ARD und ZDF, die Jugendschutzprogramme „würden Eltern eine falsche Sicherheit vorgaukeln“ und begründen dies mit angeblich unzureichender Verbreitung der Programme. Auch diese Aussage ist falsch. Richtig ist hingegen, dass Eltern, die die kostenfrei nutzbaren Jugendschutzprogramme einsetzen, den weltweit effektivsten und verlässlichsten technischen Jugendschutz im Internet für ihr Kind erhalten, sofern sie dem Kind Zugang zum Internet geben möchten. Denn Jugendschutzprogramme filtern alle Angebote unabhängig von Herkunft und Serverstandort, andere Jugendschutz-Mechanismen wie etwa die von ARD und ZDF eingesetzte Sendezeitbeschränkung schützen lediglich vor einer Handvoll deutscher Angebote.

„Tatsächlich sind es ARD und ZDF, die den Eltern und der Politik mit ihrer Sendezeitbeschränkung vermeintlichen Jugendschutz vorgaukeln“, so Stefan Schellenberg von JusProg e.V., „denn was hilft es den Kindern, wenn der Tatort erst ab 20 Uhr im Netz abrufbar ist, dafür aber ausländische Angebote wie Youporn, ungeschnittene Gewalt-Videos und grausame Uncut-Videospiele rund um die Uhr mit einem Klick ins Kinderzimmer kommen.“ Technischen Schutz vor diesen zum Teil extrem entwicklungsgefährdenden Inhalten aus dem Ausland bieten nur Jugendschutzprogramme.

„Medienpädagogische Unterstützung der Eltern und ihrer Kinder in Kombination mit guten und kostenfreien Jugendschutzprogrammen sind der einzige Weg für einen effektiven Jugendschutz, der die Internationalität des Internets berücksichtigt und nicht an deutschen Grenzen halt macht“, so JusProg e.V.

Jugendschutzprogramme sind für die bekannten Altersstufen 0, 6, 12, 16 einstellbar und bieten passend zu den jeweiligen Altersstufen die richtige Balance aus Größe des Surfraumes und Verlässlichkeit des Schutzes. Kinder unter 12 Jahren können ausschließlich händisch geprüfte Seiten aufrufen. Kinder und Jugendliche über 12 Jahre werden gut durch eine intelligente Filterliste geschützt, auch wenn niemand das komplette Internet mit seinen zig-Millionen Seiten prüfen kann.

Selbstverständlich sei es wünschenswert, wenn die guten Jugendschutzprogramme eine noch stärkere Verbreitung bei Eltern, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Schulen finden. Eine besondere Verantwortung haben hier ARD und ZDF als gebührenfinanzierte Massenmedien.

JusProg e.V. lädt die Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF ein, sich direkt über die mittlerweile erreichte hohe Qualität der Jugendschutzprogramme zu informieren und gemeinsam Maßnahmen zur Verbreitungsförderung im Sinne eines möglichst guten Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland zu ergreifen.

Begrüßenswert ist dabei der erste Schritt des Mittagsmagazins der ARD, das unter der Überschrift „So gehen Ihre Kinder sicher online“ derzeit auf daserste.de den Eltern empfiehlt:

„Nutzen Sie Filterprogramme. Sie helfen Ihnen, Ihr Kind vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. Derzeit gibt es zwei von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geprüfte Jugendschutzprogramme: Die Kinderschutz-Software der Deutschen Telekom (www.telekom.de/kinderschutz) und das Jugendschutzprogramm (www.jugendschutzprogramm.de)“

JusProg e.V.
www.jugendschutzprogramm.de

Die Pressemitteilung bezieht sich auf diese Pressemitteilung von ARD und ZDF:
http://www.presseportal.de/pm/29876/2653703/schutzniveau-fuer-kinder-im-netz-verschlechtert-technische-jugendschutzprogramme-gaukeln-falsche

Links zu kostenfreien Jugendschutzprogrammen und weiteren Informationen:

JusProg-Jugendschutzprogramm für Windows: www.jugendschutzprogramm.de/download

Kinderschutz-Software der Dt. Telekom für Windows: www.telekom.de/kinderschutz

„Child Protect“ für Mobiltelefone mit Android-Betriebssystem von Vodafone und JusProg e.V. (kostenlos nutzbar für alle Mobilfunkkunden): http://www.jugendschutzprogramm.de/smartphones.php und unter „Child Protect“ im Android Play Store

„Surfgarten“ für iPhone und iPad der Deutschen Telekom bei Apple itunes: https://itunes.apple.com/de/app/surfgarten/id660667553?mt=8&affId=1771175&ign-mpt=uo%3D4

„KinderServer“ für Windows, Mac und mobile Endgeräte: www.kinderserver-info.de

„fragFINN“-Apps für Smartphones und Tablets: http://www.fragfinn.de/kinderliste/eltern/kinderschutz/app.html

daserste.de der ARD empfiehlt Jugendschutzprogramme: http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/2013/jugendschutz-internet-filtersoftware-filterprogramme-100.html

Weitere Informationen: www.sicher-online-gehen.de und
für Website-Betreiber www.age-label.de

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