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LF Open Waters Fonds bleibt weiter geschlossen - Anleger fordern Schadenersatz

Bild: LF Open Waters Fonds bleibt weiter geschlossen - Anleger fordern Schadenersatz

(openPR) Der eigentlich offene Investmentfonds LF Open Waters OP bleibt mindestens für zwei weitere Jahre geschlossen. Der Fonds für Container-, Tanker und andere Seeschiffe musste am 20. Oktober 2008 notgedrungen dich gemacht werden, weil die Schiffe nicht mehr den Schuldendienst für die HSH Nordbank erwirtschafteten. Betroffen sind v.a. Anleger von Sparkassen und Raiffeisen/Volksbanken sowie der Postbank. „Wir sehen klare Beratungsfehler der Banken“, sagt Rechtsanwalt Klaus Dittke von der Spezialkanzlei DSKP.de in Düsseldorf und rät, die Banken, die die Anlageempfehlung ausgesprochen haben, wegen mangelhafter Risikoaufklärung, insbesondere aber auch wegen unterlassener Aufklärung über sog. Kick-back’s auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.

Schiffsgutachter sehen sich selbst heute noch außerstande, Bewertungen für die Schiffe des Fonds vorzunehmen, obwohl die Chartersituation in Hamburg als nicht mehr so schlecht wie vor zwei Jahren dargestellt wird. Allerdings reichen die erhöhten Charterraten noch nicht aus, die rückständigen Tilgungsraten für die Schiffhypotheken in zweistelliger Millionen-Höhe abzutragen, heißt es beim Anlageberater des Fonds, der Lloyd Fonds AG in Hamburg. Solange dies nicht erfolgt ist, ist an eine Öffnung des Fonds nicht zu denken. Die HSH Nordbank will bis 2015 stillhalten, verlangt dafür aber einen kräftigen Aufschlag auf die Hypothekenzinsen. Die Fondsgesellschaft nach Luxemburgischen Recht (SICAV) wird vom Bankhaus Oppenheim geführt, das inzwischen zur Deutschen Bank gehört.

Die Deutsche Bank hat sogar im Frühjahr 2008, als die Finanzkrise schon klar erkennbar war, geholfen, ein Zertifikat auf den Wert des Fonds über insgesamt 25 Mio. Euro aufzulegen. „Wer das Zertifikat gezeichnet hat, hat sein Geld verloren“, weiß Anwalt Dittke, der seit 25 Jahren für Anleger Geld aus gescheiterten Anlagen zurückholt.

Düsseldorf, 1. Juli 2011
Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlagerecht

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Kanzlei DSKP Dittke Schweiger Kehl - Experten für Kapitalanlegerrecht

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