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Schiffsfonds: Schadenersatz wegen Interessenkonflikten

(openPR) Die Schwierigkeiten der Schiffsfonds sind aktuell kaum mehr zu überbieten. „Für Anleger scheint es dringend geboten, sich sachkundigen Rat und fachkundiges Engagement zu sichern“, meint Anwalt Joachim Schweiger von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf. Im Fall des Fonds „Open Waters“ konnte DSKP Anlegern verloren geglaubtes Geld zurückholen. Jetzt stehen zahllose Schiffsfonds im Feuer.



Die Schiffe der Fonds fahren vielfach nicht genug Ertrag ein, um die Kredite vollständig bedienen zu können, geschweige denn die versprochenen Ausschüttungen an die Anleger zahlen zu können. Besonders kritisch ist die Situation, wenn Banken nicht nur die Fonds aufgelegt und initiativ Kunden als gute Sachwertanlage empfohlen haben. Vielfach haben die Banken diesen Kunden auch noch geraten, das „Eigenkapital“, das die Kunden – nach offizieller Lesart – in die Fonds einzahlen sollten, per Privatkredit zu finanzieren. Dieses nicht uneigennützige Angebot der Banken erfolgte in voller Kenntnis des Umstands, dass die Fonds-Kommanditgesellschaft, an der sich Kunden < / > Anleger mit „Eigenkapital“ beteiligen sollten, ihrerseits ebenfalls Kredite für den Bau oder den Erwerb eines oder mehrerer Schiffe aufgenommen haben; idR. bei der wahrlich universal tätigen Bank, die den Fonds konstruierte und sich dafür intern meist fürstlich entlohnen ließ. Diese Schifffinanzierung setzte freilich voraus, dass die Fonds-KG „echtes“ Eigenkapital zur Verfügung hatte. Andernfalls hätte der Pfandbrief-ähnliche Schiffkredit nicht gewährt werden dürfen.

„Soweit eine Bank also aus dem Platzierungsgeschäft der Fondsanteile bei Privatkunden wissen musste, dass dort nicht Eigenkapital, sondern Fremdkapital in den entsprechenden Fonds eingezahlt wurde, so hat diese Bank wider besseres Wissen pflichtwidrig agiert“, meint Anwalt Joachim Schweiger von der Kanzlei DSKP.de in Düsseldorf: „Die Bank hat ggf. ihre Interessen an der Gewinnerzielung aus den Krediten und aus der Fondsbetreuung über die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Bank-Kaufmanns gestellt.“ Es wird in den spezifischen Aufklärungen zu überprüfen sein, ob dort hinreichend auf diese Risiken hingewiesen wurde.

Ganz kritisch wird die Situation, wenn eine Bank nun auch noch – unter Berufung auf äußere Umstände – ankündigt, pauschal aus Finanzierungen aussteigen zu wollen. Eine solche öffentliche Ankündigung hat die Lage der Schiffsfonds zusätzlich erschwert. Die gilt zumal für jene Fonds, bei denen Anleger < / > Kommanditisten auf die Seriosität ihres Fondsverwalters vertrauen, der vielfach mit dem Kreditgeber identisch ist. Es ist unschwer erkennbar, dass eine Prozesslawine auf die Banken zurollt, sofern die Banken nicht – wegen ihrer universalen Interessenverstrickung –von vornherein zu einem fairen Ausgleich bereit sind.

Düsseldorf, 11.07.2012
Joachim K. Schweiger, Anwalt für Kapitalanlegerrecht

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