openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neue Urteile lassen Clerical-Medical-Anleger hoffen

Bild: Neue Urteile lassen Clerical-Medical-Anleger hoffen
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

(openPR) Versicherung muss Entnahmepläne erfüllen


- Heidelberg, den 28. Juni 2011 - In Erwartung hoher Renditen hatten vor allem in den neunziger Jahren viele Anleger angelsächsische Lebensversicherungen - unter anderem bei Clerical Medical - abgeschlossen, die teilweise sogar noch auf Kredit finanziert wurden. Nach drastischen Renditeeinbußen ging das Kalkül für die Anleger nicht mehr auf. Doch zwei aktuelle Urteile lassen hoffen.



Als Ende der neunziger Jahre die Aktienkurse in immer höhere Regionen kletterten, standen Lebensversicherungen nach angelsächsischem Muster hoch im Kurs. Die ausländischen Anbieter verkauften über deutsche Finanzvertriebe Policen, bei denen der Aktienanteil weitaus höher war als bei den klassischen inländischen Lebensversicherungen. Damit, so die Verkaufsargumente der Vermittler, sollten Anleger überdurchschnittliche Renditen für ihre Altersvorsorge erzielen.

An gutverdienende Kapitalanleger wurden die Policen teilweise in Kombination mit einem Kredit als Steuersparmodell verkauft. Der ausgezahlte Kredit wurde sofort in die Wealthmaster Noble Police von Clerical Medical investiert und sollte sich dann durch regelmäßige Auszahlungen praktisch von selbst zurückzahlen, indem die Rendite der Police höher war als der Kreditzins. Doch nach den Kapitalmarktkrisen 2001 und 2008 ging die Rechnung nicht mehr auf. Die einst in Aussicht gestellten üppigen Renditen wurden rigoros gekürzt, für die Anleger wurde der Renditetraum zum Alptraum.

Nun hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem aktuellen Urteil den Versicherungskonzern Clerical Medical dazu verurteilt, sich an den ursprünglich in Aussicht gestellten bis 2041 laufenden Entnahmeplan zu halten (Aktenzeichen 7 U 144/10). Die Einmaleinzahlung war in diesem Fall durch einen Kredit im Rahmen eines so genannten Europlan-Modells finanziert worden. Die Versicherung hatte sich darauf berufen, dass der Policenwert durch die vereinbarten Auszahlungen verbraucht worden und sie damit von einer künftigen Zahlung der vereinbarten Beträge frei geworden sei. Das OLG sah dies anders und entschied zu Gunsten der Anleger. "Damit muss Clerical Medical auch dann weiterzahlen, wenn das Policenguthaben eigentlich aufgebraucht ist", betont Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Heidelberger Kanzlei Nittel. Aufgrund der Aussagen im Versicherungsschein könne der Kläger davon ausgehen, dass es sich bei den regelmäßigen Entnahmen nicht um eine unverbindliche Musterberechnung, sondern um ein konkretes Leistungsversprechen gehandelt habe, so die Begründung der Richter.

Dieselbe Ansicht vertraten kurz darauf auch die Richter am Landgericht Koblenz, die über eine nicht kreditfinanzierte Wealthmaster Noble Police von Clerical Medical zu urteilen hatten. Auch hier wurde die Versicherung dazu verurteilt, den im Versicherungsschein ausgewiesenen Entnahmeplan unabhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Policenwertes einzuhalten (Aktenzeichen 16 O 330/10).

Nach Ansicht von Fachanwalt Ebermann hat sich damit die Situation für Kunden von angelsächsischen Lebensversicherungen deutlich verbessert: "Wer als Geschädigter von der Kürzung der ursprünglichen Entnahmepläne betroffen ist, sollte von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob die im Versicherungsschein aufgeführten Auszahlungen möglicherweise gerichtlich durchsetzbar sind."

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.Anlegerschutzmagazin.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 549673
 1126

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neue Urteile lassen Clerical-Medical-Anleger hoffen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Alno Anleihe - Schadenersatz gegen Ex-Vorstände
Im Juli 2017 hat der Küchenhersteller Alno AG Insolvenz angemeldet. Bereits seit längerem bestand der Verdacht, dass das Unternehmen schon deutlich früher insolvenzreif war. Dieser Verdacht hat jetzt ein im Auftrag des Insolvenzverwalters erstelltes Wirtschaftsprüfergutachten bestätigt: Die Alno AG war bereits 2013 zahlungsunfähig. Seitdem wurde durch die früheren Vorstände die Insolvenz verschleppt. Anleihen hätten nicht zurückgezahlt werden können Nach dem Gutachten hätte die Alno AG also schon rund vier Jahre früher Insolvenz anmelden müs…
Bild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim DarlehenswiderrufBild: Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
Anwalt führt aussichtslose Klage auf Kosten seiner Mandanten Auf rund 25.000 € beläuft sich mittlerweile der Schaden, den die Eheleute E. ihrem ehemaligen Anwalt zu verdanken haben. In einem Interview in der Lokalzeitung stellte er sich als Spezialist für den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen dar. Im Fall der Eheleute E. zeigte er wenig Expertise. Kreditverträge, bei denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Fehler der Belehrung festzustellen waren, erklärte er für widerruflich, andere, bei denen ihm nicht einmal ein Vertrag mit …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Sicherheits-Kompakt Rente - bestehen Chancen für geschädigte Anleger?Bild: Sicherheits-Kompakt Rente - bestehen Chancen für geschädigte Anleger?
Sicherheits-Kompakt Rente - bestehen Chancen für geschädigte Anleger?
München, den 28.11.2011 – Anleger, die vor einigen Jahren eine zusätzliche Altersvorsorge bei der Schnee-Gruppe abgeschlossen hatten, glaubten etwas Gutes für ihren Ruhestand getan zu haben. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Produkte mit den Namen „Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR)“, „Schnee-Konzept-Rente“ oder einfach nur „Schnee-Rente“ eine sichere Rentenanlage nicht bieten können. Im Gegenteil: Wegen des geringen Wertes der hierzu abgeschlossenen britischen Lebensversicherung Clerical Medical (kurz CMI) sehen sich Anleger mittler…
Bild: Urteil OLG Karlsruhe - Wegweisend für Europlan-GeschädigteBild: Urteil OLG Karlsruhe - Wegweisend für Europlan-Geschädigte
Urteil OLG Karlsruhe - Wegweisend für Europlan-Geschädigte
… Clerical Medical einer ganzen Reihe auffallender Urteile gegen den englischen Lebensversicherer an, die den geschädigten Anlegern Hoffnung geben, so Rechtsanwalt Thorsten Krause. Die Neuerung des Karlsruher Urteils ist, dass die Richter nicht auf das zugrundeliegende Hebelmodell, den Europlan abstellen, sondern vielmehr die Versicherungspolice der Clerical …
Bild: Clerical Medical – BGH stärkt Anlegerrechte: Klagewelle erwartet - CLLB vertritt geschädigte AnlegerBild: Clerical Medical – BGH stärkt Anlegerrechte: Klagewelle erwartet - CLLB vertritt geschädigte Anleger
Clerical Medical – BGH stärkt Anlegerrechte: Klagewelle erwartet - CLLB vertritt geschädigte Anleger
München, den 12. Juli 2012: Der Bundesgerichtshof hat in der Verhandlung am 05. Juli 2012 Klartext gesprochen. Der IV. Senat hatte in mehreren Verfahren gegen Clerical Medical (CMI) darüber zu entscheiden, welche Ansprüche Versicherungsnehmern, die bei CMI kreditfinanzierte Lebensversicherungen (Produkt „Wealthmaster Noble“)abgeschlossen hatten, gegen Clerical Medical zustehen. Clerical Medical hatte in der Vergangenheit tausende Anleger für kreditfinanzierte Lebensversicherungen geworben. Hierbei sollte ein Bankdarlehen aufgenommen werden,…
Bild: Landgericht Bremen verurteilt Clerical Medical ohne BeweisaufnahmeBild: Landgericht Bremen verurteilt Clerical Medical ohne Beweisaufnahme
Landgericht Bremen verurteilt Clerical Medical ohne Beweisaufnahme
Das Landgericht Bremen hat der Klage eines Mandanten von Witt Rechtsanwälte gegen Clerical Medical auf vollständige Erfüllung der vereinbarten regelmäßigen Auszahlungen stattgegeben. Damit erhält der Anleger, der im Jahre 2001 rund 296.000 € in eine Police der CMI eingezahlt hatte, mit jährlichen Auszahlungen in Höhe von 24.408,00 € faktisch die ihm zugesagte Rendite in Höhe von rund 8,5 %. Diese jährlichen Zahlungen muss CMI nun bis zum Jahre 2032 in voller Höhe leisten. Nach den Urteilen des BGH (u.a. Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 151/…
Bild: Clerical Medical – Rückzug vor dem BundesgerichtshofBild: Clerical Medical – Rückzug vor dem Bundesgerichtshof
Clerical Medical – Rückzug vor dem Bundesgerichtshof
München, den 01.02.2012 - Was für einen Anleger ein Erfolg ist, ist für weitere geschädigte Anleger der Clerical Medical Investment (CMI) zunächst eine kleine Enttäuschung: Wie die Financial Times Deutschland heute berichtet, hat Clerical Medical eine Woche vor der mit Spannung erwarteten Grundsatzverhandlung zum Themenkomplex um die Clerical Medical den dort zu verhandelnden Fall durch einen Vergleich mit dem dortigen Anleger beendet. Der Bundesgerichtshof hat damit keine Möglichkeit mehr, über den dort anhängigen Fall zu verhandeln. Das Gru…
Fragebögen von Clerical Medical im Umlauf
Fragebögen von Clerical Medical im Umlauf
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt grprainer.com führen aus: Die den Anlegern zugesendeten Fragebögen sollen auf den ersten Blick unscheinbare Fragen enthalten. Bei genauerem Hinsehen können sie aber auch Gefahren bergen. So können Fragen dabei sein, die dazu dienen sollen, dass Anleger die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche nicht oder nur verzögert geltend machen. In der Vergangenheit konnten schließlich schon erfolgreich Schadensersatzansprüche…
Bild: Entwicklung nach BGH Entscheidungen vom 11.07.2012 gegen englischen Lebensversicherer Clerical MedicalBild: Entwicklung nach BGH Entscheidungen vom 11.07.2012 gegen englischen Lebensversicherer Clerical Medical
Entwicklung nach BGH Entscheidungen vom 11.07.2012 gegen englischen Lebensversicherer Clerical Medical
München, 10.09.2012 - Nach den lang ersehnten Urteilen des Bundesgerichtshofs (kurz BGH) vom 11.07.2012 (AZ BGH IV ZR 164/11; IV ZR 122/11; IV ZR 151/11; IV ZR 268/10; IV ZR 471/10) stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob damit auch ihre eigene Angelegenheit ein glückliches Ende findet. KAP Rechtsanwälte berichteten bereits in den vergangenen Wochen. Viel wird in der Presse geschrieben, dass etwa die BGH Urteile grundsätzliche Bedeutung für die einzelnen Anleger haben. Für KAP Rechtsanwälte geschieht dies auch zu Recht, da der BGH in …
Bild: Clerical Medical – Was Anleger gerade im Hinblick auf die zu erwartende BGH Rechtsprechung beachten müssenBild: Clerical Medical – Was Anleger gerade im Hinblick auf die zu erwartende BGH Rechtsprechung beachten müssen
Clerical Medical – Was Anleger gerade im Hinblick auf die zu erwartende BGH Rechtsprechung beachten müssen
München, 17.04.2012; Die Kanzlei für Anlegerschutz und Anlegerrecht KAP Rechtsanwälte mit Sitz in München hatte bereits darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) als letzte Instanz in Schadensersatzklagen gegen die britische Lebensversicherung Clerical Medical erneut einen Termin angesetzt hat. Der BGH unternimmt am 11.07.2012, nach der Anerkennung von Clerical Medical und dem damit geplatzten Termin vom 08.02.2012 – einen weiteren Versuch in die mündliche Verhandlung als Voraussetzung für ein Urteil gegen Clerical Medical einzutret…
Bild: Weitere positive Urteile für Clerical Medical Geschädigte: Landgericht Stuttgart verurteilt Clerical MedicalBild: Weitere positive Urteile für Clerical Medical Geschädigte: Landgericht Stuttgart verurteilt Clerical Medical
Weitere positive Urteile für Clerical Medical Geschädigte: Landgericht Stuttgart verurteilt Clerical Medical
München, 12.01.2012 – Das Landgericht Stuttgart hat in zwei Klagen der Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München gegen die britische Lebensversicherung Clerical Medical (CMI) dem Anleger Recht gegeben und Clerical Medical zur Leistung aus der Versicherungspolice verurteilt. Die beiden Urteile liegen nunmehr in begründeter Form vor. Die Anleger sollen nach den Urteilen die Zahlungen wie von CMI im Versicherungsschein angegeben noch bis ins Jahr 2055 erhalten. Zugrunde lag den Urteilen eine Anlage im Rahmen der Lex-Konzept-Rente, die mit einer Vers…
Bild: Landgericht Stuttgart: Clerical Medical muss Auszahlungsversprechungen im Versicherungsschein erfüllenBild: Landgericht Stuttgart: Clerical Medical muss Auszahlungsversprechungen im Versicherungsschein erfüllen
Landgericht Stuttgart: Clerical Medical muss Auszahlungsversprechungen im Versicherungsschein erfüllen
München, den 30.11.2011 - In zwei von der auf Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte betriebenen Klageverfahren gegen die britische Lebensversicherung Clerical Medical (kurz CMI) vor dem Landgericht Stuttgart fand am 24.11.2011 die mündliche Verhandlung statt. Die Tendenz des Landgerichts Stuttgart war deutlich, die Clerical Medical zur Leistung aus dem Vertrag zu verurteilen. Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt schildert die Vorgehensweise: “Beide Anleger hatten eine sog. Lex-Konzept-Rente abgeschlossen …
Sie lesen gerade: Neue Urteile lassen Clerical-Medical-Anleger hoffen