(openPR) Das Landgericht Bremen hat der Klage eines Mandanten von Witt Rechtsanwälte gegen Clerical Medical auf vollständige Erfüllung der vereinbarten regelmäßigen Auszahlungen stattgegeben. Damit erhält der Anleger, der im Jahre 2001 rund 296.000 € in eine Police der CMI eingezahlt hatte, mit jährlichen Auszahlungen in Höhe von 24.408,00 € faktisch die ihm zugesagte Rendite in Höhe von rund 8,5 %. Diese jährlichen Zahlungen muss CMI nun bis zum Jahre 2032 in voller Höhe leisten.
Nach den Urteilen des BGH (u.a. Urteil vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 151/11) war es für Herrn Rechtsanwalt Thomas Franken, der den Anleger vertreten hatte, zunächst wenig überraschend, dass Clerical Medical verurteilt wurde. Im vorliegenden Fall erfolgte die Verurteilung jedoch ohne Durchführung einer Beweisaufnahme, was einen weiteren Rückschlag für Clerical Medical bedeuten dürfte.
Nach der Urteilsbegründung gelang es den Anwälten von Clerical Medical nicht, darzulegen, wie der damalige Vermittler entgegen der klaren Angaben im Versicherungsantrag und insbesondere auch der Versicherungspolice den Kläger darüber aufgeklärt haben soll, dass diese vertraglichen Zusagen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gelten sollen. Nachdem sich die Versicherung vor den Urteilen des BGH noch darauf zurück gezogen hatte, dass sie mit den damaligen Vermittlern rein gar nichts zu tun gehabt habe und diese als Makler im Lager der Versicherungsnehmer stünden, änderte sich der Vortrag im hiesigen Fall nun um 180°. Plötzlich wurde von Clerical Medical behauptet, der Vermittler habe den Anleger umfassend aufgeklärt. Dieser erkennbar nur vorgeschobenen Argumentation folgte das Landgericht Bremen nicht und stellt sehr deutlich in der Urteilsbegründung fest, dass der diesbezügliche Vortrag von Clerical Medical im Ergebnis unbeachtlich ist. In diesem Zusammenhang stellte das Landgericht Bremen auch fest, dass sowohl die Policenbedingungen als auch die Verbraucherinformationen von Clerical Medical nicht ausreichend gewesen sind, um die Versicherungsnehmer umfassend aufzuklären.
Die Entscheidung des LG Bremen reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen, die Witt Rechtsanwälte in den vergangenen Monaten bundesweit gegen Clerical Medical erfolgreich abgeschlossen haben, davon neben dem oben genannten BGH Verfahren, bei dem ebenfalls ein von Witt Rechtsanwälte vertretener Mandant betroffen war, alleine knapp 20 oberlandesgerichtliche Urteile, die alle zugunsten der Anleger ausfielen. Der Schaden beläuft sich für Clerical Medical auf mehrere Millionen Euro.
Das Urteil des LG Bremen ist noch nicht rechtskräftig.













