(openPR) Die Errichtung der Gemeinschaftsschule "Perspektivschule Finnentrop" im Sauerland wurde gestern durch das Oberverwaltungsgericht in Münster gestoppt. Die vorangegangene Genehmigung der Gemeinschaftsschule ist dem Urteil zufolge rechtswidrig, da sie lediglich auf der Grundlage eines Schulversuchs erteilt worden sei. Die Gründung dieser neuen Schulform in Nordrhein-Westfalen setzt jedoch eine Änderung des Schulgesetzes voraus. Die Schulversuchsermächtigung in diesem Gesetz ist hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage.
Die FDP-Fraktion sieht sich in ihrer Skepsis an der neuen Schulform durch das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt: "Die Landesregierung steht nun vor den Trümmern ihrer Schulpolitik und kann dank des Urteils nicht länger am Parlament und am Schulgesetz vorbei handeln", so Heiko Fröhlich, schulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. "Ohne Gesetzesgrundlage den Modellversuch Gemeinschaftsschule durchführen zu wollen, ist unverantwortlich gegenüber den Kindern, die dort unterrichtet werden sollten."
Der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in zwei Eilverfahren entschieden und damit die beiden Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg im April bestätigt. Dieses hatte die Schule ebenfalls vorläufig gestoppt und damit den Eilanträgen der beiden Nachbarstädte von Finnentrop, Attendorn und Lennestadt, stattgegeben.
Das Urteil hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die bereits genehmigte Gemeinschaftsschule in Bochum sowie die übrigen Gemeinschaftsschulen in NRW, da gegen deren Genehmigung nicht geklagt wurde. "Der Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht könnte aber natürlich weitere Klagen animieren. Wir werden jedenfalls genau beobachten, wie sich das Urteil auf die Planung der Schulverwaltung, weitere Gemeinschaftsschulen in Bochum zu gründen, auswirken wird. Einfach unbeirrt in der Planung fortzufahren, wäre fahrlässig", so Fröhlich abschließend.













