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Staatliche Förderung dieses Jahr noch nutzen

28.04.200423:06 UhrVereine & Verbände

(openPR) 17.09.2003 - Viele Deutsche träumen von den eigenen vier Wänden. Unter bestimmten Voraussetzungen finanziert der Staat derzeit acht Jahre lang diesen Traum mit. Doch Bauwillige sollten sich beeilen und ihren Anspruch auf staatliche Förderung schnell sichern. Viele haben dies bereits getan – so stieg im ersten Halbjahr die Anzahl der Baugenehmigungen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 136.466



um über 16 Prozent auf 158.716.

Denn: Die Ausgestaltung der Eigenheimzulage wird derzeit viel diskutiert, sogar vom Gesetzgeber ihre Abschaffung geplant. Noch kann eine Familie mit zwei Kindern die meist knappen Eigenmittel um bis zu 32.720 Euro aus öffentlichen Mitteln aufstocken (siehe Tabelle).

Wer bekommt einen Zuschuss aus staatlichen Töpfen? Nur wer ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitet. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr zuvor. Ein Antrag im Jahr 2003 berücksichtigt also die Einkünfte aus den Jahren 2002 und 2003. Die Einkunftsgrenzen für den Zwei-Jahreszeitraum liegen für Alleinstehende bei 81.807 Euro

und für Ehepaare bei 163.614 Euro. Für Familien mit Kindern erhöhen sich die Einkunftsgrenzen innerhalb der zwei Jahre um 30.678 Euro pro Kind.

Wer einige Tipps beachtet, kann die staatliche Eigenheimförderung optimal nutzen:

•Bereits im Vorfeld von Kauf oder Bau mit der Hausbank die Möglichkeiten der Eigenheimförderung klären.

•Die Eigenheimzulage erhält nur derjenige, der das Wohneigentum auch selbst nutzt. Erst mit dem Einzug in die eigenen vier Wände kann der Förderantrag gestellt werden.

•Grundsätzlich kann jeder die Eigenheimzulage nur einmal im Leben nutzen. Wer die Förderung etwa für einen Dachausbau einsetzen will, sollte daran denken, dass sie für größere Bau- oder Kaufpläne dann nicht mehr zur Verfügung steht.

 

Staatliche Zulagen für Neubauten/Modernisierung auf einen Blick:




 

Maximale Gesamtförderung über acht Jahre *



Fördergrundbetrag



Neubauten (5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, max. 2.556 Euro pro Jahr, für Altbauten gelten halbierte Sätze: 2,5 % bzw. max. 1.278 Euro pro Jahr)


20.448 Euro



Kinderzulage



Für Neubau wie Altbau (767 Euro pro Jahr und Kind, im Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern)


12.272 Euro



Gesamtbetrag für eine Familie mit zwei Kindern


32.720 Euro

* gesetzlich festgelegte Werte.

 

Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auch auf unseren Internetseiten unter http://www.bankenverband.de abrufen.

 

Kontakt:

Dr. Kerstin Altendorf

Bundesverband deutscher Banken

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