(openPR) Wer mit seiner Kreditkarte bezahlt und einen Belastungsbeleg unterschrieben hat, dessen Chancen stehen sehr schlecht, die Zahlung zu widerrufen. Auch dann, wenn der Betrag noch nicht vom eigenen Konto abgebucht worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter Aktenzeichen XI ZR 420/01 entschieden, dass der Kreditkartenbesitzer mit der Unterzeichnung des Belastungsbelegs dem Empfänger einen irreversiblen Zahlungsanspruch gewähre.
Begründung der Karlsruher Richter: Nur wenn ein Widerruf des Zahlungsvorgangs ausgeschlossen sei, könne die Kreditkarte ihre Funktion als gleichwertigen Bargeldersatz erfüllen. Die Bank prüft bei einer Kreditkartenzahlung nicht das dahinterstehende Geschäft.
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