(openPR) Mehr aus seinen Spargroschen machen? Höhere Zinsen kassieren? Wer das will, legt sein Geld nicht auf dem herkömmlichen Sparbuch an, sondern kann in Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von ein bis vier Jahren investieren. Dabei ist in der Regel vereinbart: Die Geldanlage ist zwar an die vereinbarten Fristen gebunden, nicht aber der gezahlte Zins. Allerdings müssen die Zinsen aus dem Jahr 2002 jetzt bis Ende Februar abgehoben werden, sonst liegen sie ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Wer Zinsen nach diesem Termin abheben will, muss eine Zinsminderung in Kauf nehmen, weil das Kreditinstitut diese Auszahlung als vorzeitige Kapitalrückzahlung behandelt.
Vom gewöhnlichen Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden bis zu 2.000 Euro pro Monat ohne Kündigung des Sparguthabens abheben. Dabei gilt auch hier: Zinsen aus dem vergangenen Jahr, die bis Ende Februar 2003 nicht abgehoben sind, werden dem Kapital zugerechnet.
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Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken







