(openPR) Mit Wirkung vom 01. Januar 2008 gibt es zahlreiche Änderungen für Sparer und Steuerzahler. Noch einmal verbessert wurde die staatliche Förderung der Altersvorsorge. So beträgt die Grundzulage bei Riester-Verträgen inzwischen 154,- Euro pro Jahr, pro Kind bekommen Riester-Sparer ab diesem Jahr 185,- Euro. Für ab 2008 geborene Kinder wird die Zulage sogar auf 300,- Euro steigen. Neben der direkten Förderung über die Zulagen steigt bei Riester-Verträgen nun auch die Höhe des Sonderausgabenabzugs für die Steuererklärung an. Maximal können inzwischen 2.100 Euro an Beitragsaufwendungen gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.
Durch diese Verbesserungen hat sich die Attraktivität der Altersvorsorge mit Riester-Verträgen noch einmal deutlich erhöht. Bereits knapp zehn Millionen Verträge wurden in den letzten Jahren abgeschlossen. Problematisch allerdings: viele Kunden, die bereits „riestern“, haben keinen Zulagenantrag gestellt, so dass sie die stattlichen Geschenke gar nicht erhalten. „Dabei ist die Beantragung der Zulagen inzwischen sehr unkompliziert“, erklärt Versicherungsmakler Bogdan Kellinge: „Über einen Dauerzulagenantrag, den der Kunde von seiner Bank, Versicherung oder seinem Makler erhalten kann, muss die Förderung nur einmal beantragt werden. In den folgenden Jahren kümmert sich dann beispielsweise die Bank, Fonds- oder Versicherungsgesellschaft darum, dass die Gelder dem Vertrag des Kunden zufließen.“ Andernfalls kommt man nicht in den Genuss der lukrativen staatlichen Förderung.
Bei der Auswahl des richtigen Riester-Vertrages sollte man also auch darauf achten, dass der Kunde Unterstützung bei der Beantragung der Zulagen erhält. „Zu unserer Arbeit zählt nicht nur die Vergleichsberechnung verschiedener Riester-Produkte, um möglichst leistungs- und renditestarke Angebote zu erhalten. Unsere Kunden erhalten automatisch den Dauerzulagenantrag, damit die staatliche Förderung auch wahrgenommen wird“, so Versicherungskaufmann Karsten Werksnies.
Angestellte, Auszubildende, Beamte oder andere Förderungsberechtigte, die noch keinen Riester-Vertrag haben, können sich bei Banken, Versicherungen oder im Internet auf www.riester.young-insurance.de informieren und direkt individuelle Angebote zusenden lassen. „Unterschiedliche Verwaltungskosten, die Finanzstärke des Anbieters, die Rentengarantiezeit aber auch die Art der Kapitalanlage der Unternehmen selbst führen zu sehr verschiedenen Ergebnissen. Gerade bei einem so wichtigen Aspekt wie der eigenen Altersvorsorge können wir einen Vergleich verschiedener Angebote nur empfehlen“, rät Werksnies.











