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Wohn-Riester - Nicht für alle geeignet

(openPR) Seit der Riester-Reform ist es möglich, die Förderungen auch auf einen Bausparvertrag einzuzahlen. Doch nicht für jeden ist dies der Königsweg zur eigenen Immobilie.

Nürnberg, 26. März 2009. Seit der Reform der Riester-Rente im Jahr 2008 können Riester-Sparer auch mit einem Bausparvertrag staatliche Rentenzulagen erhalten. Die Bundesregierung wollte mit diesem Schritt privates Wohneigentum stärker in die private Altersvorsorge integrieren.



Vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens können jetzt jährlich – inklusive der staatlichen Förderungen – in einem Riester-Bausparvertrag eingezahlt werden. Die jährliche Maximalsumme beträgt 2.100 Euro. Als Grundfördersumme zahlt der Staat 154 Euro für jeden Erwachsenen sowie bis zu 300 Euro pro Kind. Damit müssen kinderreiche Familien für die Maximalförderung deutlich weniger eigenes Geld einzahlen als zum Beispiel Singles.

Fördergeld für den Eigenheimerwerb
Die Besonderheit beim Riester-Bausparen: Während der Ansparphase werden die Förderbeträge direkt in den Bausparvertrag eingezahlt. Sobald dieser zugeteilt wird, werden die weiter laufenden Zahlungen vom Staat zur Tilgung des Bauspardarlehens verwendet. Die Eigenzahlungen sind dabei von der Einkommensteuer befreit. Ab Rentenbeginn muss die Riesterförderung allerdings nachgelagert besteuert werden. Da der Riester-Bausparer jedoch keine Riester-Rente ausgezahlt bekommt, sondern quasi in ihr wohnt, hat der Gesetzgeber ein kleines Konstrukt geschaffen: Ab dem Zeitpunkt der Entnahme wird so getan, als werde dieser Betrag auf ein Konto gezahlt und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Mit Rentenbeginn hat der Geförderte dann die Wahl, die komplette Summe auf einen Schlag mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wobei er einen Rabatt von 30 Prozent erhält. Oder er stottert die Steuerschuld in Raten bis maximal zu seinem 85. Lebensjahr ab.

Wohn-Riestern hat nicht nur Vorteile
Allerdings ist das Bauspar-Riestern relativ unflexibel. Das Geld darf nur zum Bau oder Kauf einer Immobilie eingesetzt werden, alles andere – auch eventuell notwendige Renovierungen an der eigenen Immobilie – bleiben außen vor. Und auch wenn sich die Lebensplanung ändert, kann ein solcher Vertrag eher zur Last fallen. Ein Beispiel: Wer seine riestergeförderte selbstgenutzte Immobilien verkauft, muss die Fördergelder wieder in den Riester-Bausparvertrag zurückführen, oder von dem Geld binnen vier Jahren eine andere selbstgenutzte Immobilie erwerben. Tut er das nicht, verlangt der Staat die Fördergelder zurück.

Gutverdiener profitieren mehr
Zudem profitieren besserverdienende Familien mehr von der Riester-Wohnförderung als solche mit geringerem Einkommen: Wer weniger als 52.500 Euro brutto im Jahr verdient, kommt bei der Maximalförderung von vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens nicht auf den Höchstförderbetrag von 2.100 Euro im Jahr. Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro liegt die jährliche Maximalsumme bei nur 1.200 Euro (vier Prozent von 30.000 Euro).

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