openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Die Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Aktiengesellschaft ist

06.06.201109:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Die Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Aktiengesellschaft ist
Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck
Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

(openPR) Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls nicht, ist die Befristung unwirksam. Das Mietverhältnis wird dann wie ein unbefristetes Mietverhältnis behandelt. Dies hat zur Konsequenz, dass der Gewerbemietvertrag nun mit den gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden kann. Mit einem Angriff auf die Schriftform eines Gewerbemietvertrages kann ein auf lange Jahre fest abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis vorzeitig gekündigt werden.



Die Rechtsprechung setzt Mindeststandards, die für die Wahrung der Schriftform eingehalten werden müssen. Auf der Vertragsurkunde müssen zumindest die Vertragsparteien, der Vertragsgegenstand und die Unterschriften der Vertragsparteien ersichtlich sein. Oft steckt der Teufel im Detail und eine bei Vertragsabschluss übersehene „Kleinigkeit“ führt zur Unwirksamkeit des Vertrages – mit oft wirtschaftlich einschneidenden Folgen für eine der Vertragsparteien.

Grundsätzlich müssen alle Vorstandsmitglieder einen zeitlich befristeten Gewerbemietvertrag unterzeichnen. Dies ist aus praktischen Gründen oft nicht möglich. Die Rechtsprechung lässt es zwar zu, dass ein Vorstandsmitglied für den anderen unterzeichnet. Bei einer Unterzeichnung eines Vorstandsmitglieds für den oder die anderen Vorstandsmitglieder ist es aber notwendig, dass dies nach außen hin kenntlich gemacht wird. Der Bundesgerichtshof meint in einer relativ jüngeren Entscheidung, dass etwa ein „i.V.“ vor dem Namenskürzel notwendig, aber auch ausreichend hierfür ist.

Spannend und höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt ist, inwieweit ein Stempel einen ausreichenden Vertretungszusatz darstellen kann.

Fachanwaltstipp Mieter: Die Rechtsprechung lässt die Schriftform ein kleinsten Details scheitern. Sollte eine Aktiengesellschaft – auf Mieter- oder Vermieterseite – Vertragspartei sein, sollten Sie nachschauen, alle Vorstandsmitglieder unterzeichnet haben. Sollte dies – wie so oft – nicht der Fall sein, sollten Sie nachprüfen, ob dem Namenszug ein Vertretungszusatz vorangestellt ist. Bei diesbezüglichen Zweifeln lohnt es sich oft, einen Gewerbemietvertrag von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

Fachanwaltstipp Vermieter: Legen Sie äußerste Sorgfalt in die Unterschrift Ihrer Verträge – insbesondere wenn, wie nicht selten, eine Aktiengesellschaft Vertragspartei ist. Empfehlenswert ist, vor Vertragsschluss einen Fachmann um Rat zu fragen. Das Geld, das Sie in die Beratung investieren, holen Sie schnell wieder herein, wenn Sie den Mietzins wie erhofft während der gesamten Mietzeit einnehmen.


Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: E-Mail

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.

•Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
•Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
•Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
•Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
•Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
•Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.


Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete“ ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 543608
 142

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Die Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Aktiengesellschaft ist“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm

Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.Bild: Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Entlassungen bei Haniel in Duisburg geplant.
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. F…
Bild: Erklärungswert einer MietschuldenfreiheitsbescheinigungBild: Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Erklärungswert einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin Verzichtet der Vermieter damit auf alle zukünftigen Forderungen gegen den Mieter? Vorsicht bei der Formulierung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen! Die Frage nach der Rechtsfolge einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beschäftigte jüngst das Landgericht Berlin (Urteil vom 26.11.2010, Aktenzeichen: 63 S 188/10). Ein Mieter sah die vom Vermieter ausgestellte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung als Beleg dafür an, dass der Vermieter ihm geg…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls die Mietpartei eine Erbengemeinschaft istBild: Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls die Mietpartei eine Erbengemeinschaft ist
Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls die Mietpartei eine Erbengemeinschaft ist
… Konsequenz, dass der Gewerbemietvertrag nun mit den gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden kann. Mit einem Angriff auf die Schriftform eines Gewerbemietvertrages kann ein auf lange Jahre fest abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis vorzeitig gekündigt werden. Die Rechtsprechung setzt Mindeststandards, die für die Wahrung der Schriftform …
Bild: Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten GewerberaummietverträgenBild: Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen
Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen
… Formerfordernissen eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen: Wann ist die Schriftform gewahrt? Ist eine vorzeitige Kündigung des befristeten Gewerbemietvertrages möglich? Kürzlich bestätigte das Brandenburger Oberlandesgericht, dass ein Vermieterwechsel bei einem zeitlich befristeten Gewerbemietvertrag zwar schriftlich erfolgen müsse. …
Bild: Rechte des Vermieters und des Mieters bei EigenbedarfskündigungenBild: Rechte des Vermieters und des Mieters bei Eigenbedarfskündigungen
Rechte des Vermieters und des Mieters bei Eigenbedarfskündigungen
… zugeschnittenen Gewerbemietvertrags •Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich) •Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.) •Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot •Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender …
Tierhaltung in der Mietwohnung - Vermieter-Verbot für Katzen ist rechtens, trotz eines Hundes im Haus
Tierhaltung in der Mietwohnung - Vermieter-Verbot für Katzen ist rechtens, trotz eines Hundes im Haus
… in die Wohnung aufnehmen zu dürfen. Die Klausel ist nicht zu beanstanden. Im verhandelten Fall konnte dem Katzenliebhaber auch die Tatsache nicht helfen, dass eine andere Mietpartei einen Hund halten durfte, der schon beim Einzug vorhanden gewesen war und zu dem eine besondere emotionale Bindung des Mieters bestanden hatte. Dieser Mieter hatte ausgesagt, …
Bild: Die Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Erbengemeinschaft ist.Bild: Die Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Erbengemeinschaft ist.
Die Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Erbengemeinschaft ist.
… Konsequenz, dass der Gewerbemietvertrag nun mit den gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden kann. Mit einem Angriff auf die Schriftform eines Gewerbemietvertrages kann ein auf lange Jahre fest abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis vorzeitig gekündigt werden. Die Rechtsprechung setzt Mindeststandards, die für die Wahrung der Schriftform …
Bild: Formvorgaben im VertragBild: Formvorgaben im Vertrag
Formvorgaben im Vertrag
… Naturgemäß sollen solche Ausschlussfristen die Verjährungsfristen verkürzen. Damit man es demjenigen, der seine Ansprüche geltend macht, nicht zu einfach macht, vereinbart man häufig die Schriftform, d.h. der andere muss seine Ansprüche mit Post oder per Übergabe eines Originalschreibens geltend machen. Ab dem 01.10.2016 gibt es eine Gesetzesänderung in § …
keine Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen im Mietrecht
keine Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen im Mietrecht
… Entscheidung vom 17.02.2010, AZ VIII ZR 104/09, die Rechte der Mieter gestärkt. In der Entscheidung ging es um die Frage, ob ein Anspruch der Mietpartei auf Mängelbeseitigung überhaupt während des laufenden Mietverhältnisses verjähren kann. Der Bundesgerichtshof hat dies abgelehnt und damit begründet, dass es sich um den ursprünglichen Erfüllungsanspruch …
Bild: Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten GewerberaummietverträgenBild: Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen
Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen
… Formerfordernissen eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen: Wann ist die Schriftform gewahrt? Ist eine vorzeitige Kündigung des befristeten Gewerbemietvertrages möglich? Kürzlich bestätigte das Brandenburger Oberlandesgericht, dass ein Vermieterwechsel bei einem zeitlich befristeten Gewerbemietvertrag zwar schriftlich erfolgen müsse. …
BGH bestätigt Eigenbedarfskündigung
BGH bestätigt Eigenbedarfskündigung
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: BGH bestätigt Eigenbedarfskündigung - Schriftform bei Kündigungsverzicht zwingend Die Zusatzvereinbarung in einer Anlage des Mietvertrages „Auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wird verzichtet“ schützt Mieter vor einer Kündigung nur, wenn die Schriftform eingehalten worden ist. „Am besten ist es, wenn der Kündigungsausschluss …
Bild: Wer muss wie unterschreiben?Bild: Wer muss wie unterschreiben?
Wer muss wie unterschreiben?
… Gesellschafter. Dann stellen sich zwei Fragen: Hat dieser Gesellschafter Vollmacht der anderen, d.h. werden auch die anderen Gesellschafter vertraglich gebunden? Wenn der Vertrag Schriftform vorsieht: Ist die Schriftform eingehalten? Zumindest die zweite Frage hat nun der Bundesgerichtshof beantwortet: Wenn ein GbR-Gesellschafter alleine unterschreibt, aber einen …
Sie lesen gerade: Die Schriftform des Gewerbemietvertrages, falls Mietpartei eine Aktiengesellschaft ist