(openPR) Die Sparkasse KölnBonn ist in drei von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg – Berlin geführten Prozessverfahren zur Schadensersatz (Rückabwicklung der Beteiligung) verurteilt worden. Die Sparkasse KölnBonn muss damit den von Rechtsanwalt Hans Witt vertretenen Anlegern den gesamten Anlagebetrag abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen und erlangten Steuervorteile zurückerstatten. Das Oberlandesgericht Köln stellte dabei ausdrücklich fest, dass die Ansprüche der Anleger entgegen der Annahme des Landgerichts Köln nicht verjährt sind. Die Urteile wurden vom OLG Köln am 30.03.2011 verkündet, die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
Die IAK Dritte Immobilienfonds Köln GmbH & Co. Projekte Ludwigshafen / Wülfrath KG geriet schon vor Jahren in die Schlagzeilen. Die Sparkasse KölnBonn hatte im Jahr 2000 über die IAK Dritte Immobilienfonds Köln GmbH, einem Beteiligungsunternehmen der damaligen Stadtsparkasse Köln, ihren meist älteren, häufig langjährigen Kunden Anteile an der IAK Dritte Immobilienfonds KG als sichere Anlage mit einer angeblichen Renditeerwartung von 7-9 % angediehen. Tatsächlich stehen die Anleger heute vor dem Totalverlust.
Nach der vom OLG Köln festgestellten fehlerhaften Prospektangabe (das Fondsobjekt in Ludwigshafen war wesentlich älter als im Prospekt angegeben), mussten die Anleger eine weitere Schreckensnachricht hinnehmen: bei dem Fondsgrundstück in Ludwigshafen handelt es sich um den ehemaligen Standort einer Chemiefabrik und einer alte Mülldeponie. Bei Bodenuntersuchungen wurden hochgiftige Stoffe gefunden, sogar Radioaktivität konnte nachgewiesen werden. Das Altlastenproblem will die Sparkasse KölnBonn damals nicht erkannt haben.
Die Sparkasse KölnBonn wird nunmehr mit einer Klagewelle der zahlreichen Anleger rechnen müssen. Bereits am 18.05.2011 werden weitere drei Verfahren für Mandanten, die ebenfalls von Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertreten werden, vor dem OLG Köln verhandelt. Weitere Klagen sind bereits in Vorbereitung. Rechtsanwalt Witt dazu: „Wir gehen davon aus, dass auch der fehlerhafte unterlassene Hinweis auf die Altlastenproblematik dazu führen wird, dass die Sparkasse KölnBonn sämtliche weiteren Prozesse verlieren wird und Schadensersatz auch anderen Anlegern gegenüber leisten muss. Sie wird sich dabei auch nicht auf Verjährung berufen können, da dieses Problem erst seit kurzer Zeit bekannt ist.“ Allerdings warnt Herr Rechtsanwalt Witt: „Die normale Verjährungsfrist gibt es noch eine weitere Frist von 10 Jahren, die für alle Altfälle am 01.01.2002 zu laufen beginnt. Wer also in diesem Jahr keine Klage mehr gegen die Sparkasse KölnBonn erhebt, dessen Ansprüche werden am 01.01.2012 definitiv verjährt sein.“ Daher rät Rechtsanwalt Hans Witt angesichts der nunmehr zahlreich vorliegenden Urteile des OLG Köln, Ansprüche gegenüber der Sparkasse KölnBonn notfalls auch gerichtlich geltend zu machen und sich nicht vorschnell auf nur vermeintlich günstige Vergleichsangebote einzulassen, die zu erwarten sind.