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SPARKASSE KÖLNBONN zu Schadensersatz verurteilt

(openPR) Kein Glück mit der Empfehlung des IAK DRITTE IMMOBILIENFONDS hatte die SPARKASSE KÖLNBONN. Das Landgericht Köln verurteilte die rheinische Großsparkasse in einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren zu einer saftigen Schadensersatzzahlung wegen Falschberatung.

Empfohlen wurde der Kauf eines Anteils an der IAK DRITTE IMMOBILIENFONDS KÖLN GmbH & Co. PROJEKTE LUDWIGSHAFEN / WÜLFRATH KG in den Geschäftsräumen der SPARKASSE KÖLNBONN. Großmieter des Fachmarktzentrums war die Fa. OBI. Das Fachmarktzentrum war nach einem von der SPARKASSE KÖLNBONN überreichten Kurzprospekt angeblich 1989 fertiggestellt worden. Nachdem selbst der Geschäftsführer des Fonds das Objekt als Schrottimmobilie bezeichnete und sich herausstellte, dass wesentliche Teile des Komplexes bereits 1960 errichtet worden waren, kam es zum Streit. Die Weigerung der SPARKASSE KÖLNBONN, die Verantwortung für den falschen Prospekt zu übernehmen und die Anleger zu entschädigen, führte zu einem klaren Statement des Landgerichts. Die SPARKASSE KÖLNBONN könne nicht den Eindruck erwecken, das Gebäude sei 1989 errichtet worden, wenn ihr tatsächlich das Alter der Fondsimmobilie unbekannt gewesen sei. Der große Altersunterschied sei für die Renditechancen von erheblicher Bedeutung.

Die SPARKASSE KÖLNBONN muss nun nicht nur das eingesetzte Kapital zurückzahlen. Sie wurde zudem dazu verurteilt, auch den entgangenen Gewinn zu erstatten.

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