(openPR) Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. teilt mit, dass beim Amtsgericht Braunschweig ein Verfahren anhängig ist, bei dem man befürchten muss, dass seitens einer Staatsanwaltschaft mit allen denkbaren Mitteln versucht werden soll , einen engagierten Strafverteidiger mit den Mitteln des Strafrechts zu disziplinieren.
Man scheint dabei in gewisser Weise sogar in Kauf zu nehmen, sich zumindest dem Verdacht der Verfolgung Unschuldiger – immerhin einem Verbrechenstatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr – auszusetzen. Dem Angeklagten, einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, wird vorgeworfen, behauptet zu haben, dass ein Polizeibeamter den Akteninhalt gefälscht hat, weil ihm nach mehr als vier Monaten etwas einfiel, was er bei Abfassung der Strafanzeige nicht niedergelegt hatte.
Zufällig waren diese Informationen notwendig, um eine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung zu rechtfertigen, so dass die Behauptung des angeklagten Rechtsanwalts leicht nachvollziehbar sein dürfte.
Das Verfahren trifft bundesweit bei Juristen auf Unverständnis, weil selbst dann, wenn die Behauptung der Akteninhaltsfälschung falsch wäre, kein Straftatbestand erfüllt sein dürfte, weil einerseits nicht unterstellt werden kann, dass der Angeklagte seine Behauptung wider besseres Wissen aufgestellt hat und andererseits die Behauptung der Akteninhaltsfälschung eine Tatsachenbehauptung ist, die, wenn sie wie hier, nicht gegenüber dem Polizeibeamten sondern gegenüber Dritten, hier gegenüber dem Amtsgericht, abgegeben wurde, nicht als Beleidigung strafbar sein kann, denn die Beleidigung mittels Tatsachenbehauptung ist, anders als bei Werturteilen, nur strafbar, wenn sie gegenüber dem Betroffenen direkt erhoben wird.
Am 17.10.2005 wird das Verfahren vor dem Amtsgericht Braunschweig fortgesetzt, es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Braunschweig weiterhin das Risiko der Verfolgung Unschuldiger in Kauf nimmt, um einen ihr offenbar unbequemen engagierten Strafverteidiger zu disziplinieren.








